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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 37 und 38 der Laufbahnverordnung (VV LbesFR)


vom 17. Juli 2006
(ABl./06, [Nr. 31], S.540)

Außer Kraft getreten am 21. November 2012 durch Verwaltungsvorschrift des MI vom 18. Oktober 2012
(ABl./12, [Nr. 46], S.1607)

Auf Grund des § 38a der Laufbahnverordnung vom 25. Februar 1997 (GVBl. II S. 58), der durch Artikel 18 Nr. 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 73, 86) eingefügt worden ist, erlässt das Ministerium des Innern folgende Verwaltungsvorschrift:

1. Für die in den Anlagen 1 bis 3 der Laufbahnverordnung genannten Laufbahnen besonderer Fachrichtung werden folgende Bildungsvoraussetzungen sowie Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit festgelegt:

  1. Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren Dienstes
Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1. Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten Krankenschwestern und -pfleger
2. Dienst als Lebensmittelkontrolleur Staatlich anerkannte Lebensmittelkontrolleure; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst
3. Technischer Dienst Facharbeiter, Handwerksmeister und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf, Technische Assistenten in der jeweiligen Verwendungsrichtung sowie staatlich geprüfte beziehungsweise staatlich anerkannte Techniker in der jeweiligen Verwendungsrichtung
4. Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten Meisterprüfung in der jeweiligen Fachrichtung
  1. Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des gehobenen Dienstes
Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1. Forstdienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Forstwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft
2. Dienst in der Aufsicht und Prüfung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich bei einem Versicherungsträger
3. Dienst in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
4. Gartenbaulicher Dienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landbau, Landschaftspflege, Landnutzung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
5. Gartenbautechnischer Dienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
6. Dienst als Informatiker Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik und Mathematik
7. Pädagogischer Dienst bei Justizvollzugseinrichtungen Befähigung für den allgemeinbildenden Unterricht der Sekundarstufen I oder II oder der sonderpädagogischen Förderung mit erster und zweiter Staatsprüfung/vergleichbare Abschlüsse; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im Justizvollzug
8. Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofes im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
9. Prüfdienst bei der Landesversicherungsanstalt Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Informatik
10. Raumordnungsdienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschaftsbau, Städtebau, Architektur und Wasserwirtschaft
11. Soziale Dienste Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie entsprechende Abschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern; staatliche Anerkennung nach dem Sozialberufsgesetz; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst; hierauf kann das einjährige Berufspraktikum angerechnet werden
12. Technischer Dienst in der Bergverwaltung Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
13. Technischer Dienst beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
14. Technischer Dienst in der Landwirtschaftsverwaltung Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Landbau
15. Technischer Dienst in der Umweltverwaltung Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Umweltingenieurwesen, Umwelttechnik, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Umweltschutz (-technik), Biotechnologie, Energietechnik, Chemietechnik, Versorgungs- und Entsorgungstechnik, Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik, Umweltmanagement sowie Abfallwirtschaft und Altlasten
16. Wirtschaftsverwaltungsdienst im Geschäftsbereich des für Wirtschaft zuständigen Ressorts, in den übrigen Bereichen nur bei fachspezifischen Aufgaben Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen sowie der an der TFH Wildau erworbene Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist/in
  1. Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des höheren Dienstes
Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1. Forstdienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Forstwissenschaften und Forstwirtschaft
2. Ärztlicher Dienst Approbation als Arzt
3. Dienst in der Aufsicht und Prüfung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik, Mathematik, Statistik und einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften
4. Dienst als Biologe Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Biologie
5. Dienst als Chemiker Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen
6. Dienst in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
7. Eich- und messtechnischer Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik
8. Gartenbaulicher Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landbau, Landnutzung und Landespflege
9. Gartenbautechnischer Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
10. Geographischer Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Geographie
11. Geologischer Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Geowissenschaften, Geologie und Mineralogie
12. Geowissenschaftlich-technischer Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
13. Dienst als Informatiker Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik und Mathematik
14. Dienst in der Lebensmittelüberwachung Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtung Lebensmittelchemie; einjährige praktische Ausbildung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (Staatsprüfung); diese Zeit gilt als hauptberufliche Tätigkeit
15. Pharmazeutischer Dienst Approbation als Apotheker
16. Dienst als Physiker Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Physik
17. Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofes im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
18. Psychologischer Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie
19. Raumordnungsdienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Raum- und Umweltplanung, Landschaftsarchitektur, Architektur, Wasserwirtschaft, Hydrologie und Geographie
20. Sozialer Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialwissenschaften
21. Soziologischer Dienst Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Soziologie
22. Strafrechtlicher Ermittlungsdienst in Wirtschaftsstrafsachen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ressorts Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften
23. Technischer Dienst in der Bergverwaltung Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
24. Technischer Dienst in der Landwirtschaftsverwaltung Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Agrarwissenschaften, Landwirtschaft und nachhaltige Landnutzung
25. Technischer Dienst in der Umweltverwaltung Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Umwelttechnik, Technischer Umweltschutz, Umweltschutztechnik, Umweltschutz, Energie- und Umwelttechnik, Bio- und Umweltverfahrenstechnik, Verfahrenstechnik, Verfahrensingenieurwesen, Chemietechnik/Umwelttechnik, Umwelt-Engineering, Umweltmanagement, Entsorgungsingenieurwesen sowie Abfallwirtschaft und Altlasten
26. Tierärztlicher Dienst Approbation als Tierarzt
27. Wirtschaftsverwaltungsdienst im Geschäftsbereich des für Wirtschaft zuständigen Ressorts, in den übrigen Bereichen nur bei fachspezifischen Aufgaben Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften, der Fachrichtungen Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspädagogik und Verwaltungswissenschaften

Soweit der bei den Laufbahnen des höheren Dienstes genannte Mastergrad an einer Fachhochschule verliehen wurde, muss in einem Akkreditierungsverfahren die Eignung für Laufbahnen des höheren Dienstes explizit festgestellt worden sein.

2. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2006 in Kraft.