Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Einführung der „Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen“ im Land Brandenburg - VDV-Schrift 714 -


vom 6. Juli 2006
(ABl./06, [Nr. 30], S.525)

Aufgrund des § 2 Abs. 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 106 des  Gesetzes vom  21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), in Verbindung mit § 5 Abs. 1a Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2270), werden für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs die Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen (VDV-Schrift 714, Ausgabe 04/06) für das Land Brandenburg verbindlich eingeführt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die VDV-Schrift 714 als anerkannter Untersuchungsstandard im Schienenverkehr gilt für Beschäftigte im Bahnbetrieb gemäß § 47 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung („Betriebsbeamte“), sie gilt insbesondere für alle im Fahrbetrieb, bei der Steuerung und Überwachung des Betriebsablaufs und als Leitende oder Aufsichtsführende im Betriebsdienst tätigen Personen.

Die VDV-Schrift 714 kann bezogen werden bei:

Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen (beka) mbH
Kamekestraße 20 - 22
50672 Köln

Telefon: 0221 951449-0
Fax: 0221 951449-30
E-Mail: info@beka.de
Internet: www.beka.de

Die Kenntnisnahme und Einführung der VDV-Schrift 714 ist bis zum 15. August 2006 schriftlich dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des Landes Brandenburg anzuzeigen.