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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (Zweite Änderung) (ModInstRichtlinie - ModInstR)


vom 21. Dezember 2005
(ABl./06, [Nr. 4], S.99)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2006
(ABl./06, [Nr. 4], S.99)

Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung der
Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR)

Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung

Vom 21. Dezember 2005

1. Die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR) vom 29. August 2002 (ABl. S. 874), geändert durch den Runderlass vom 23. September 2004 (ABl. S. 746), wird wie folgt geändert:

  1. In der Überschrift werden die Wörter “Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr“ durch die Wörter “Infrastruktur und Raumordnung“ ersetzt.
  2. In Nummer 6.6 wird die Abkürzung “MSWV“ durch die Angabe “Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR)“ ersetzt.
  3. In den Nummern 7.1.1, 7.1.2 und 8 wird die Abkürzung “MSWV“ durch die Abkürzung “MIR“ ersetzt.
  4. In Nummer 9 Satz 2 wird die Angabe “31. Dezember 2005“ durch die Angabe “31. Dezember 2006“ ersetzt.

2. Dieser Änderungserlass tritt am Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft. Er findet Anwendung für alle der Bewilligungsstelle vorliegenden noch nicht beschiedenen Anmeldungen und Anträge.