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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2004 (TL G SoB-StB 04)


vom 3. April 2006
(ABl./06, [Nr. 16], S.330)

Außer Kraft getreten
(ABl./06, [Nr. 16], S.330)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 26/2005 vom 15. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die “Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2004 (TL G SoB-StB 04)“ bekannt gegeben.

In den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004 (ZTV SoB-StB 04)“ ist geregelt, dass die Herstellung von Baustoffgemischen und Böden für Schichten ohne Bindemittel güteüberwacht erfolgen muss. Die TL G SoB-StB 04 regeln die Güteüberwachung dieser Baustoffgemische und Böden. Sinngemäß ist diese Güteüberwachung auch bei der Nutzung so genannter Seitenentnahmen für Schichten ohne Bindemittel und für mobile Aufbereitungsanlagen anzuwenden.

Die Güteüberwachung von Baustoffgemischen aus Recycling-Baustoffen erfolgt gemäß den TL G SoB-StB 04 sowie produktspezifisch gemäß den “Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)“, eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. 2005 S. 719).

Hiermit werden die “Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2004 (TL G SoB-StB 04)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die TL G SoB-StB 04 ersetzen die “Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau, Ausgabe 1993 (RG Min-StB 93)“. Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 16/1995 - Straßenbau vom 7. August 1995 wird hiermit aufgehoben.

Die TL G SoB-StB 04 sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.