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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Änderungen in Technischen Regelwerken für den Asphaltstraßenbau


vom 3. April 2006
(ABl./06, [Nr. 17], S.335)

Außer Kraft getreten
(ABl./06, [Nr. 17], S.335)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 9/2005 vom 25. Februar 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für den Bereich “Asphalt“ die Anpassung der nachfolgend aufgeführten Regelwerke an die “Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004 (TL Gestein-StB 04)“ vorgenommen:

  • „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt, Ausgabe 2001 (ZTV Asphalt-StB 01)“,
  • „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 1998/ Fassung 2003 (ZTV BEA-StB 98/03)“ unter Bezug auf die ZTV Asphalt-StB 01,
  • „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau, Ausgabe 1995/ Fassung 2002 (ZTV T-StB 95/02)“,
  • „Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2001 (TL G Asphalt-StB 01)“.

Die Anpassung der Regelwerke bezieht sich nur auf die Lieferung der Gesteinskörnungen. Die Änderungen und Ergänzungen sind in den jeweiligen Anlagen des ARS Nummer 9/2005 zusammengestellt.

Neu sind die Festlegungen bezüglich der durchzuführenden Baustoffeingangsprüfung für Gesteinskörnungen, die auch durch eine zusätzliche freiwillige Güteüberwachung ersetzt werden kann. Dabei müssen der Umfang der Prüfungen und die Anforderungen an die Prüfstelle mit denen einer Baustoffeingangsprüfung gleichwertig sein.

Für den Einsatz von rezyklierten und industriell hergestellten Gesteinskörnungen in Asphalttragschichten sind die “Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)“, eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. 2005 S. 719), zusätzlich zu beachten.

Im Auftrag der obersten Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg führt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die Liste der güteüberwachten Asphaltmischwerke. Diese Liste ist im Internet unter www.ls.brandenburg.de abrufbar.

Hiermit werden die “Änderungen in Technischen Regelwerken für den Asphaltstraßenbau“ für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Neuen Bauvergaben sind ab dem Einführungsdatum die Änderungen in den oben genannten Technischen Regelwerken zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten Technischen Regelwerk zu realisieren.