Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Naturschutz und Landschaftspflege bei Straßenbau und -unterhaltung Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfernstraßenbau - Ausgabe 2003


vom 7. März 2006
(ABl./06, [Nr. 12], S.283)

Außer Kraft getreten am 28. März 2011
(ABl./06, [Nr. 12], S.283)

Dieser Runderlass richtet sich an die

Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg.

Die "Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfernstraßenbau - Ausgabe 2003 -" wurden im Zusammenhang mit dem Bezugserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 8. Juli 1997 vom Arbeitskreis 2.11.14 "Landschaftspflegerische Ausführung" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet.

Die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen hängt nicht nur von einer sorgfältigen Baudurchführung, sondern entscheidend auch von einer anschließenden naturschutzfachlichen optimalen Pflege und Unterhaltung der Flächen ab. Es wird gebeten, bei der Umsetzung der Eingriffsregelung daher besonderen Wert auf die gute fachliche Praxis zu legen. In diesem Zusammenhang ist auch eine sorgfältige umweltfachliche Baubegleitung unumgänglich. Auf die HNL-S 99, eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 41/1999 vom 15. Oktober 1999, insbesondere auf die Abschnitte 5.4 und 6, wird nochmals hingewiesen.

Die Hinweise sollen den Straßenbaubehörden eine Hilfestellung geben für die fachliche und verwaltungsmäßige Behandlung von fertig gestellten Kompensationsmaßnahmen neu gebauter Straßen.

Die Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 3/2003 vom 28. März 2003 (veröffentlicht im Verkehrsblatt) für Bundesfernstraßen eingeführt. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung werden die Hinweise hiermit für Landesstraßen eingeführt und ihre Anwendung bei Kreis- und Kommunalstraßen empfohlen.

Die "Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfernstraßenbau - Ausgabe 2003 - sind beim FGSV-Verlag, Wesslinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.

Dieser Runderlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Die Geltungsdauer des Erlasses beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung zu prüfen, ob der Erlass weiterhin Gültigkeit haben soll.