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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004 (TL SoB-StB 04)


vom 31. März 2006
(ABl./06, [Nr. 17], S.335)

Außer Kraft getreten
(ABl./06, [Nr. 17], S.335)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 30/2004 vom 28. Dezember 2004 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die “Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004 (TL SoB-StB 04)“ bekannt gegeben.

Die TL SoB-StB 04 enthalten Anforderungen an Baustoffgemische und Böden, die bei der Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßen- und Wegebau sowie sonstigen Verkehrsflächen verwendet werden.

Für rezyklierte Gesteinskörnungen und Baustoffgemische gelten die TL SoB-StB 04 im Land Brandenburg in Verbindung mit den “Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004“ (BTR RC-StB 04), eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. 2005 S. 719).

Die Vorlage der Prüfergebnisse einer freiwilligen zusätzlichen Güteüberwachung innerhalb der werkseigenen Produktionskontrolle des Gesteinsherstellers, die die notwendige Qualität von Gesteinslieferkörnungen als Ausgangsmaterial für die Schichten ohne Bindemittel sicherstellt, können die Baustoffeingangsprüfung von Gesteinskörnungen ersetzen. Die freiwillige zusätzliche Güteüberwachung erfolgt durch eine nach den “Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2004 (RAP Stra 04)“ zugelassene Prüfstelle.

Hiermit werden die “Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL SoB-StB 04)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die TL SoB-StB 04 ersetzen in den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau (ZTV T-StB 95/Fassung 2002)“ im Abschnitt 2 die Teile, die Anforderungen an Gesteinskörnungen oder Gesteinskörnungsgemische zum Inhalt haben.

Neuen Bauvergaben sind ab dem Einführungsdatum die TL SoB-StB 04 zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten Technischen Regelwerk zu realisieren.

Die TL SoB-StB 04 sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.