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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Festsetzung des Vomhundertsatzes zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr-


vom 7. Mai 2007
(ABl./07, [Nr. 21], S.1174)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2006
(ABl./07, [Nr. 21], S.1174)

Auf Grund des § 148 Abs. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) wird bekannt gemacht:

Für die Erstattung der Fahrgeldausfälle im öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg beträgt der Vomhundertsatz für das Kalenderjahr 2006

2,59.