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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues, Ausgabe 2005 (TL Geok E-StB 05)


vom 25. November 2005
(ABl./06, [Nr. 1], S.2)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 30. Oktober 2019
(ABl./19, [Nr. 46], S.1242)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 18/2005 vom 5. Juli 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die “Technischen Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues, Ausgabe 2005 (TL Geok E-StB 05)“ bekannt gegeben. Sie ersetzen die “Technischen Lieferbedingungen für Geotextilien und Geogitter für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe 1995 (TL Geotex E-StB 95)“. Im Rahmen der Erarbeitung der TL Geok E-StB 05 wurden auch das “Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues (M Geok E)“ und die dazugehörigen Checklisten (C Geok E) angepasst. 

Die TL Geok E-StB 05 enthalten Anforderungen an Geokunststoffe, die im Erdbau und in Entwässerungsanlagen des Straßenbaues verwendet werden.

Hiermit werden die “Technischen Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues, Ausgabe 2005 (TL Geok E-StB 05)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die TL Geok E-StB 05 und das Merkblatt M Geok E sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.