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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (5) Änderungshistorie

ARCHIV

Bekanntmachung der von der Landesregierung gemeldeten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) im Land Brandenburg


vom 15. August 2005
(ABl./05, [Nr. 41], S.998)

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2019 durch Bekanntmachung des MLUL vom 1. Februar 2019
(ABl./19, [Nr. 6], S.224)

Die in Anlage 1 aufgeführten, gemäß § 26g Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) durch Beschlüsse vom 9. September 2003 (Kabinettvorlage Nr. 1519/03), 16. Dezember 2003 (Kabinettvorlage Nr. 1598/03) und 13. Juli 2004 (Kabinettvorlage Nr. 1823/04) von der Landesregierung Brandenburg ausgewählten 143 Gebiete, die der Kommission nach Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) für das Europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ zu benennen sind, werden hiermit bekannt gemacht.

Die im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 11 vom 13. März 2002 bereits bekannt gemachten 477 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sind in Anlagen 2 und 5 noch einmal nachrichtlich übernommen.

Die Anlage 3 enthält Erläuterungen zu Anlage 1 bezüglich der landesinternen Nummerierung und der in Brandenburg vorkommenden Lebensraumtypen.

Gemäß § 26c Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 1 BbgNatSchG sind in den bekannt gemachten FFH-Gebieten (siehe vollständige Liste in Anlage 2) bis zu einer Unterschutzstellung im Sinne des § 26b BbgNatSchG alle Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig (Verschlechterungsverbot). Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot können nur unter den Voraussetzungen  des § 26d Abs. 3 bis 5 BbgNatSchG (Verträglichkeitsprüfung) zugelassen werden. Bei der Verträglichkeitsprüfung ist der Standarddatenbogen für das jeweilige Gebiet heranzuziehen, der beim Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser in Potsdam eingesehen werden kann. Die Verpflichtung zur eigenständigen  Prüfung durch die Vorhabenträger  bezüglich der zu prüfenden Arten und Lebensräume wird durch diese Bekanntmachung nicht berührt. Unberührt bleiben im Übrigen weitergehende Vorschriften über besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 19 bis 26 BbgNatSchG), über gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 31 bis 35 BbgNatSchG) und über den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten (§§ 39 bis 55 des Bundesnaturschutzgesetzes und §§ 37 bis 43a BbgNatSchG).

Die Abgrenzung der in Anlage 2 aufgeführten FFH-Gebiete ergibt sich aus topografischen Karten im Maßstab 1 : 50.000 (Stand: Juli 2004), die im Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser in Potsdam hinterlegt sind und dort von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden können.

Darüber hinaus können Ablichtungen der Karten bei folgenden Stellen eingesehen werden, soweit deren Zuständigkeitsbereich betroffen ist:

Regionalabteilungen des Landesumweltamtes Brandenburg:

  • Regionalbereich West, Michendorfer Chaussee 114, 14473 Potsdam,
  • Regionalbereich Ost, Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder),
  • Regionalbereich Süd, Von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus,

Verwaltungen der Großschutzgebiete:

  • Nationalpark Unteres Odertal, Park 2, 16303 Schwedt/Oder, OT Criewen,
  • Biosphärenreservat Flusslandschaft  Elbe-Brandenburg, Neuhausstraße 9, 19322 Rühstädt,
  • Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, Hoher Steinweg 5 - 6, 16278 Angermünde,
  • Biosphärenreservat Spreewald, Schulstraße 9, 03222 Lübbenau,
  • Naturpark Barnim, Wandlitzer Chaussee 55, 16321 Bernau,
  • Naturpark Dahme-Heideseen, Arnold-Breithor-Straße 8, 15754 Heidesee, OT Prieros,
  • Naturpark Hoher Fläming, Brennereiweg 45, 14823 Raben,
  • Naturpark Märkische Schweiz, Lindenstraße 33, 15377 Buckow,
  • Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft, Waldstraße 18, 04924 Bad Liebenwerda,
  • Naturpark Niederlausitzer Landrücken, Alte Luckauer Straße 1, 15926 Luckau, OT Fürstlich Drehna,
  • Naturpark Nuthe-Nieplitz, Beelitzer Straße 24, 14947 Nuthe-Urstromtal, OT Dobbrikow,
  • Naturpark Schlaubetal, Wirchensee, 15898 Treppeln,
  • Naturpark Stechlin-Ruppiner Land, Friedensplatz 9, 16775 Stechlin, OT Menz,
  • Naturpark Uckermärkische Seen, Zehdenicker Straße 1, 17279 Lychen,
  • Naturpark Westhavelland, Dorfstraße 5, 14715 Havelaue, OT Parey,

untere Naturschutzbehörden der  Landkreise und kreisfreien Städte sowie Ämter.

Als Anlage 4 ist eine Übersichtskarte mit den Blattschnitten der TK 50 beigefügt. Zur Orientierung über die Lage der FFH- Gebiete im Land Brandenburg ist dieser Bekanntmachung als Anlage 5 eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 300.000 beigefügt.

Anlage 1 Liste der 2003/2004 gemeldeten FFH-Gebiete des Landes Brandenburg
Anlage 1.1 - sortiert nach Landesnummer -
Anlage 1.2 - alphabetisch geordnet nach Gebietsnamen -

Anlage 2 Gesamtliste der 620 gemeldeten FFH-Gebiete des Landes Brandenburg (Stand: August 2005)
Anlage 2.1 - alphabetisch  geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten -
Anlage 2.2 - alphabetisch geordnet nach Ämtern und amtsfreien Gemeinden -

Anlage 3 Erläuterungen zu Anlage 1

Anlage 4 Blattschnittübersicht der Topografischen Karten 1 : 50.000 (TK 50)

Anlage 5 Übersichtskarte der gemeldeten FFH-Gebiete des Landes Brandenburg im Maßstab 1 : 300.000

Anlagen