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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Herstellung kompakter Asphaltbefestigungen


vom 22. Juli 2005
(ABl./05, [Nr. 32], S.758)

Außer Kraft getreten
(ABl./05, [Nr. 32], S.758)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 13/2005 vom 30. Mai 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) Textbausteine formuliert, die in allen Ausschreibungen anzuwenden sind, bei denen kompakte Asphaltbefestigungen als Nebenangebote eingereicht werden können.

Bei Einhaltung der im Allgemeinen Rundschreiben des BMVBW Nummer 13/2005 vom 30. Mai 2005 genannten Bedingungen (u. a. nur Anwendung des Verfahrens “Heiß auf Heiß“ mit einem Spezialfertiger mit zwei Einbaubohlen) sind Nebenangebote mit kompakter Asphaltbefestigung gleichwertig der sonstigen Splittmastixasphalt-Bauweise nach den “Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01)“ und den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 01)“.

Hiermit werden die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens des BMVBW Nummer 13/2005 vom 30. Mai 2005 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.