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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für dasStraßenwesen in Brandenburg - Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion


vom 22. Juli 2005
(ABl./05, [Nr. 32], S.758)

Außer Kraft getreten am 15. Juni 2006 durch Runderlass des MIR vom 16. Juni 2006
(ABl./06, [Nr. 26], S.474)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

In neuerer Zeit sind an Betondecken Schäden aufgetreten, die nach ersten Untersuchungsergebnissen auf Alkali-Kieselsäure-Reaktion zurückzuführen sind. Um zukünftig solche Schäden zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) einen Maßnahmenkatalog erarbeiten lassen, der weiterführend bearbeitet werden soll.

Mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 36/2003 vom 19. Dezember 2003 und Nummer 15/2005 vom 2. Juni 2005 hat das BMVBW Textbausteine formuliert, die bei allen neuen Baumaßnahmen zusätzlich in die Baubeschreibung aufzunehmen sind, bei denen die “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 01)“ vereinbart werden.

Die Änderungen betreffen die folgenden Abschnitte der ZTV Beton-StB 01:

2.4.1.1 Gesteinskörnungen,
2.4.1.2 Zement,
2.6.3.1 Kontrollprüfungen.

Die kursiv gedruckten Abschnitte der Allgemeinen Rundschreiben sind Richtlinie und vom Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme zu beachten.

Sofern der Auftraggeber innerhalb der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigung Aussagen zu evtl. später eintretenden AKR-Schädigungen des Betons erhalten will, können Prüfungen an Bohrkernen aus der Betondecke gemäß Richtlinie  „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DafStb) erfolgen.

Neu auftretende AKR-Schadensfälle sind zeitnah an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5 zu melden. Die Information des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erfolgt durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung.

Hiermit werden die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens des BMVBW Nummer 15/2005 vom 2. Juni 2005 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.