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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Allgemeinverfügung des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Vertretung der Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz


vom 23. Mai 2005
(ABl./05, [Nr. 26], S.691)

Außer Kraft getreten am 6. Februar 2019 durch Erlass des MLUL vom 23. Januar 2019
(ABl./19, [Nr. 4], S.154)

Ich verfüge:

  1. Die Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz werden gerichtlich und außergerichtlich durch die jeweiligen Behördenleiter vertreten, soweit nicht abweichende Regelungen der Landesregierung oder nachfolgend eine abschließende Vertretungsregelung getroffen sind.
  2. In Verwaltungsangelegenheiten (insbesondere Personal, Organisation, Haushalt, IT-Angelegenheiten, Innerer Dienst) werden das Landesumweltamt, das Landesamt für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Flurneuordnung und das Landeslabor Brandenburg gerichtlich und außergerichtlich durch ihre Verwaltungsabteilungsleiter als ständige Vertreter der Präsidenten bzw. des Direktors des Landeslabors vertreten.
    Die ständigen Vertreter haben in Verwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung die Präsidenten bzw. den Direktor des Landeslabors vor einer Entscheidung zu beteiligen.
  3. Die Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung im Amtsblatt für das Land Brandenburg folgenden Tag als bekannt gegeben. Sie ist im Internet zu veröffentlichen.

Potsdam, den 23. Mai 2005

Dr. Dietmar Woidke

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz