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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2) Änderungshistorie

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Bootzer Torfloch“


vom 14. April 2005
(ABl./05, [Nr. 22], S.618)

geändert durch Bekanntmachung des MLUV vom 30. November 2007
(ABl./08, [Nr. 3], S.115)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26 b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42), - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 4 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Bootzer Torfloch“ und der Gebietsnummer DE-2836-303 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Das Gebiet hat eine Größe von rund 43 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

GemeindeGemarkungFlur
Karstädt Garlin 3.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze, in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10.000, der Karte der Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10.000 und in der Zielkarte im Maßstab 1 : 10.000 sowie in der Flurkarte eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Abgrenzung in der Flurkarte. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Prignitz als untere Naturschutzbehörde in Perleberg und im Amt Karstädt sowie im Amt für Forstwirtschaft Kyritz einsehbar.

2 Beschreibung des FFH-Gebietes

Das FFH-Gebiet befindet sich südlich der Ortschaft Bootz im Landkreis Prignitz und ist  Bestandteil der naturräumlichen Großeinheit Mecklenburgisches Platten- und Hügelland (D05). Es umfasst einen ehemaligen Torfstich sowie die in dessen Umfeld vorkommenden Waldbiotope, Röhrichte und Feuchtgrünland.

Den flächenmäßig größten Anteil nehmen artenreiche Erlen-Eschenwälder auf quellenzügigen Standorten ein, die vermutlich durch natürliche Sukzession entstanden sind. In der Krautschicht dominieren anspruchsvolle, krautige Arten wie Alpen-Hexenkraut (Circaea alpina), Sumpf-Pippau (Crepis paludosa), Einbeere (Paris quadrifolia), Flattergras (Milium effusum). Der Frühjahrsaspekt wird von Busch-Windröschen (Anemone nemorosa), Scharbockskraut (Ranunculus ficaria) und Moschuskraut (Adoxa moschatellina) gebildet.

Größere Flächen im Norden und Nordwesten des Gebietes werden von Rotbuchenwäldern (Fagus sylvatica) saurer Standorte eingenommen. Die spärlich entwickelte Krautschicht setzt sich unter anderem aus Draht-Schmiele  (Deschampsia flexuosa), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Zweiblättriger Schattenblume (Marianthemum bifolium) und Haar-Simse (Luzula pilosa) zusammen.

Weitere, kleinere Flächen des Gebietes werden von Erlenbruchwald und Eichen-Mischwald bodensaurer feuchter und frischer Standorte, Röhrichtmoor mit Weidengebüsch sowie einer artenreichen Feuchtwiese eingenommen, die aufgrund des Vorkommens von Sumpf-Blutauge (Comarum palustre), Fieberklee (Menyanthes trifoliata) und breitblättrigem Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) unter anderem einen der wertvollsten Standorte des Gebietes darstellt.

Am Westrand kommt als atlantisches Florenelement die Stechpalme (Ilex aquifolium) vor.

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung der aufgelisteten natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse des Anhanges I der FFH-Richtlinie.

3 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie:

Waldmeister-Buchenwald, LRT-Nummer 9130, Größe: circa 4,6 Hektar, Erhaltungszustand B

Mitteleuropäische, gut- bis bestwüchsige Buchen- und Buchen- Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen, aber basenreichen Böden; Strauchschicht in der Regel nur gering entwickelt; Krautschicht meist gut ausgebildet; oft reich an Frühjahrsblühern, Säurezeiger nur sporadisch vertreten; Standort weder extrem trocken noch staufeucht.

Bemerkenswert ist das Vorkommen der Stechpalme (Ilex aquifolium) am Westrand.

Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen, LRT-Nummer 9190, Größe: circa 2,1 Hektar, Erhaltungszustand B

Naturnahe Laubmischwälder mit Stiel-Eiche (Quercus robur) und Trauben-Eichen (Quercus petraea) unter Beimischung von Birke (Betula pendula), Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) und Rotbuche (Fagus sylvatica).

Die Baumschicht dieser Wälder wird von der Rotbuche beherrscht, wobei sich die Eiche häufig als bestandesprägende Baumart, als so genannter „Überhälter“, herauskristallisiert.

Die wichtigsten Bodenpflanzen dieser Waldgemeinschaft sind: Schmalblättrige Hainsimse, Haarhainsimse, Waldreitgras, Hainrispengras, Draht-Schmiele sowie Waldbürstenmoos, Besen- oder Gabelzahnmoos, nickendes Birnenmoos, gewöhnliches Sternmoos und das Katharinenmoos.

Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, LRT-Nummer 91E0, Größe: circa 8,4 Hektar, Erhaltungszustand B

Durch Quellwasser und Staunässe der Löcknitzaue beeinflusster reich strukturierter Bestand; artenreiche Kraut- und Moosschicht. Traubenkirschen-Eschenwald mit Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und eingestreuter Sand-Birke (Betula pendula), Moor-Birke (Betula pubescens), Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus) sowie einzelne Rot-Fichten (Picea abies) und Sitka-Fichten (Picea sitchensis). Die Kraut- und Moosschicht ist gut entwickelt und artenreich. Häufige Arten sind Goldnessel (Lamium galeobdolon), Gemeiner Wasserdarm (Myosoton aquaticum), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa) und Große Brennnessel (Urtica dioica).

Nach der Roten Liste Brandenburgs (Gefährdungsgrad 3) gefährdete Arten sind: Kriech-Günsel (Ajuga reptans), Gebirgs- Hexenkraut (Circea alpina) und vierblättrige Einbeere (Paris quadrifolia). Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Moosart Thuidium recognitum, das neben den reichlich vorkommenden typischen Auwaldmoosen nur in zwei kleinen Vorkommen auf Steinen verzeichnet wurde.

Erhaltungszustand: B - guter Erhaltungszustand

4 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung:

  • des Waldmeister-Buchenwaldes (LRT 9130),
  • des alten bodensauren Eichenwaldes mit Quercus robur (Stiel-Eiche) auf Sandebenen (LRT 9190),
  • des Auen-Waldes mit Alnus glutinosa (Schwarze Erle) und Fraxinus excelsior (Gemeine Esche, LRT 91E0).

5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen und Arten haben

Das Gebiet besitzt auch unter nationalen Gesichtspunkten eine hohe Schutzwürdigkeit. Es beherbergt eine große Zahl an seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, darunter das breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) sowie Fieberklee (Menyanthes trifoliata). Beide Arten werden in der Roten Liste Brandenburgs als stark gefährdet eingestuft.

Gräben

Ein Graben befindet sich an der südwestlichen, ein zweiter an der nordöstlichen Grenze des FFH-Gebietes. Es handelt sich um begradigte und unbeschattete Entwässerungsgräben, die nur temporär wasserführend sind. Der Zustand beider Gräben hat direkten Einfluss auf angrenzende Biotope nach § 32 BbgNatSchG sowie deren Lebensraumtypen.

Feuchtwiesen (§ 32 BbgNatSchG)

Eine Feuchtwiese befindet sich am nordöstlichen Rand des FFH- Gebietes. Sie ist eine artenreiche feuchte Grünlandbrache, in der zahlreiche Sumpfpflanzen zwischen verschiedenen Röhricht- und Seggenpartien eingestreut sind. Sie wird sporadisch durch Schaf- beziehungsweise Pferdebeweidung genutzt. Für die Erhaltung der Seggenbestände sollte eine einmalige jährliche Mahd erfolgen.

Eine weitere kleinere Feuchtwiesenbrache liegt am Südrand des Gebietes. Diese Fläche wird komplett von einer Brennnesselflur eingenommen und wird nicht genutzt.

Röhrichte der Verlandungszonen und Gewässerufer (§ 32 BbgNatSchG)

Das Biotop liegt in der Mitte am östlichen Rand des FFH-Gebietes und ist ein typisches Schilfröhricht. Dieser etwas tiefer gelegene Bereich umfasst den ehemaligen Torfstich, der dem Wald „Am Torfloch“ beziehungsweise dem heutigen Schutzgebiet den Namen gab. Das Schilf zeigt sich hier in einer dominanten Art (Phragmites); die übrigen Arten sind nur mit geringer Deckung vertreten. Als gefährdete Art kommt die Sumpfschafgarbe (Achillea ptarmica) vor.

Es sollte keine Nutzung jeglicher Art vorgenommen werden. Das Biotop sollte in seiner Hydrologie erhalten werden, schädigende Einflüsse aus den Randbereichen, insbesondere vom Entwässerungsgraben, sollten vermieden werden.

Sternmieren-Birken-Stieleichenwald (§ 32 BbgNatSchG)

Hierbei handelt es sich um zwei kleinere voneinander getrennte Biotope, die sich am östlichen Rand des FFH-Gebietes befinden. Der aufstockende Baumbestand weist neben einem Anteil von Pionierbaumarten (Espe, Roterle, Birke) das typische Artenspektrum des Sternmieren-Birken-Stieleichenwaldes auf. In der Krautschicht befinden sich mit Stellaria holostea, Molinia caerulea, Deschampsia cespitosa und Convallaria majalis typische Arten des Gilbweiderich-Birken-Stieleichenwaldes. Für die Einstufung in einen FFH-Lebensraumtyp (hier 9190) ist der Stieleichenanteil jedoch zu gering. Die Nutzung dieses Biotopes sollte auf die Förderung der Eiche ausgerichtet werden.

Wald- und Forstflächen

Die Flächen sind keinem der vorgenannten Lebensraumtypen zugeordnet, nehmen aber den Hauptanteil der Waldgesellschaften des FFH-Gebietes ein. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Laubholzforsten mit beigemischten Nadelgehölzen wie Fichte, Lärche, Douglasie und Kiefer. Im nordöstlichen Bereich des FFH-Gebietes befindet sich ein größerer Fichten-Stangenholz-Komplex. Es wird empfohlen, in den Randbereichen zu den Lebensraumtypen keine intensive Bewirtschaftung durchzuführen. In seinem jetzigen Zustand nicht naturschutzfachlich wertvoll ist der Grauerlenforst, der im Südteil des Gebietes eine große Fläche einnimmt. Die Grauerle ist eine standort- und gebietsfremde Art. Als Restbestockung sind auf den Stock gesetzte Schwarz-Erlen vorhanden, die circa 20 Prozent der Fläche einnehmen. Das Ent- wicklungspotential der Fläche ist hoch. Auf dem organischen Boden kann aus der Restbestockung der Schwarz-Erle ein standortgerechter Moorwald entwickelt werden.

Als naturschutzfachlich wertvoll ist außerdem die Alteichen- Reihe am Südrand des Gebietes zu bewerten. Neben mittelalten bis alten Stiel-Eichen kommen Schwarz-Erlen, Eschen, Buchen und Ebereschen vor. Der Unterwuchs an Sträuchern und krautigen Pflanzen ist artenreich.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 4 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 In-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen