Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung Anlagen (2) Änderungshistorie

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Stavenower Wald“


vom 14. April 2005
(ABl./05, [Nr. 20], S.554)

geändert durch Bekanntmachung des MLUV vom 30. November 2007
(ABl./08, [Nr. 3], S.115)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26 b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 4 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Stavenower Wald“ und der Gebietsnummer DE 2836-302 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Das Gebiet hat eine Größe von rund 320 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

GemeindeGemarkungFlur
Garlin Dargardt 6;
Karstädt Karstädt 12;
Mankmuß Mankmuß 2.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze (Anlage 1), in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10.000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10.000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 10.000 sowie in den Flurkarten (Blatt 1 bis 3) eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Abgrenzung in den Flurkarten. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Prignitz als unterer Naturschutzbehörde in Perleberg und beim Amt Putlitz/Berge in Putlitz, beim Amt Meyenburg sowie beim Amt für Forstwirtschaft Kyritz in Karnzow einsehbar.

2 Beschreibung des FFH-Gebietes

Der Stavenower Wald liegt circa 5 Kilometer südwestlich von Karstädt und wird von den Ortschaften Dargardt, Stavenow und Mankmuß eingeschlossen. Das Gebiet wird der naturräumlichen Haupteinheit Mecklenburgisch-Brandenburgisches Platten- und Hügelland (D05) zugeordnet. Am östlichen Waldrand zur Löcknitzniederung grenzt das FFH-Gebiet „Mittlere und Obere Löcknitz“ an. Es handelt sich um ein größeres geschlossenes Waldgebiet.

Das Gebiet wird überwiegend von feuchten bis nassen, teilweise moorigen Böden geprägt, auf denen sich unterschiedliche naturnahe Waldtypen entwickelt haben. Es handelt sich um Buchenwälder, Eichenmischwälder und in vermoorten Bereichen um Birken- oder Erlenmoorwälder. Als atlantisches Florenelement, welches weiter östlich in Brandenburg kaum noch vorkommt, ist die Stechpalme (Ilex aquifolium) zu nennen, die hier ein größeres Vorkommen besitzt.

Ein Teil des Gebietes wird von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie eingenommen.

3 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH- Richtlinie

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie:

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), Lebensraumtyp Nummer 9110, Größe: circa 69 Hektar, Erhaltungszustand C und B

Es handelt sich um meist forstlich begründete und bewirtschaftete, bodensaure, meist krautarme Buchenwälder über basenarmen, lehmigen bis sandigen diluvialen Ablagerungen. Die Bodenvegetation ist durch bodensaure Zeigerpflanzen gekennzeichnet.

Dieser FFH-Lebensraumtyp befindet sich in unterschiedlicher

Ausprägung verteilt im gesamten FFH-Gebiet. Charakteristische Merkmale und Ursachen des Zustandes dieses Lebensraumtyps sind die Intensivierung der forstlichen Nutzung durch übermäßige Entnahme von Stark- und Totholz, die Aufforstungen natürlich entstandener Lichtungen durch Anpflanzung standortfremder sowie nicht heimischer Gehölze sowie die fehlende natürliche Bestandesverjüngung infolge zu hohen Wildbesatzes.

Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum], Lebensraumtyp Nummer 9160, Größe: circa 13 Hektar, Erhaltungszustand B

Die Eichen-Hainbuchenwälder auf nährstoff- und basenreichen, zeitweilig oder dauerhaft feuchten Lehmböden mit höherem Grundwasserstand liegen überwiegend am Rande der Niederungen, primär an für die Buche ungeeigneten Standorten, die zeitweise vernässt sind. Sie sind oft aus früheren Nieder-, Mittel- oder Hudewäldern hervorgegangen.

Dieser FFH-Lebensraumtyp befindet sich im westlichen Teil des FFH-Gebietes und bildet eine zusammenhängende Fläche. Erforderlich ist die Förderung der natürlichen Verjüngung sowie die nur einzelstammweise Entnahme von Bäumen.

Empfehlenswert ist ebenfalls eine Pflege hoher Altbäume und das Belassen des Totholzanteiles.

Wasserhaltende Maßnahmen sind hier von besonderer Wichtigkeit, da ein angrenzendes Grabensystem (siehe Linienbiotope) unmittelbaren Einfluss auf diese Fläche hat. Hier ist der Einbau von Stauvorrichtungen zweckmäßig und anzustreben.

Übergangs- und Schwingrasenmoore, Lebensraumtyp Nummer 7140, Größe: 1 Hektar, Erhaltungszustand B

Das überwiegend durch Torfmoose geprägte Übergangs- und Schwingrasenmoor auf Torfsubstraten wird von oberflächennah anstehendem, oligo- bis mesotrophem Mineralbodenwasser gespeist. Nach außen wird es meist durch eine Laggzone (ringförmiger Wasserkörper) begrenzt, an die sich ein typischer Verlandungsgürtel oligo- bis mesotropher Gewässer mit Schnabel-Segge (Carex rostrata) anschließt.

Der Lebensraumtyp befindet sich am südöstlichen Rand des FFH-Gebietes. Eine Nutzung jeglicher Art steht dem Erhalt des Moores entgegen. Der hydrologische Zustand des Moores soll erhalten bleiben.

Erhaltungszustand

B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

4 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung

  • der Hainsimsen-Buchenwälder,
  • der subatlantischen oder mitteleuropäischen Stieleichen- oder Hainbuchenwälder,
  • des Übergangs- und Schwingrasenmoores

sowie die Entwicklung und Wiederherstellung

  • der Hainsimsen-Buchenwälder.

5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen und Arten haben

Erlenbruchwälder (§ 32 Biotop)

Im Zentrum des FFH-Gebietes befindet sich ein Erlenbruchwald in guter Ausprägung.

Wald- und Forstflächen

Die Flächen sind keinem der vorgenannten Lebensraumtypen zugeordnet, nehmen aber den Hauptanteil der Waldgesellschaften des FFH-Gebietes ein. Hierbei handelt es sich vorwiegend um naturferne Nadelholzforsten mit den Hauptbaumarten Kiefer, Fichte, Lärche und Douglasie. Als Nebenbaumart treten Roteiche und Birke in Erscheinung. Es wird empfohlen, in den Randbereichen zu den Lebensraumtypen keine intensive Bewirtschaftung durchzuführen. Der sich natürlicherweise entwickelnde Totholzanteil sollte zum Schutz der Flora und Fauna möglichst belassen werden.

Ziel der Bewirtschaftung soll eine Entwicklung und Erhaltung der naturnahen Bestände sowie eine langfristige Überführung der naturfernen Bestände in naturnahe Wälder sein.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummern 4 und 5 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 In-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen