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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz über die Bildung eines Tierschutzbeirates


vom 4. April 2005
(ABl./05, [Nr. 16], S.510)

  1. Zur Beratung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in Fragen des Tierschutzes wird ein Tierschutzbeirat gebildet.
  2. Der Tierschutzbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Die Geschäftsführung übernimmt das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz.

    Die Mitglieder werden auf Vorschlag folgender Landesverbände und landesweit tätiger Organisationen vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz für die Dauer von fünf Jahren berufen:

    3 Vertreter landesweit tätiger Tierschutzorganisationen oder Tierschutzlandesverbände,
    1 Vertreter des Landesbauernverbandes e. V.,
    1 Vertreter des Landesjagdverbandes e. V.,
    1 Vertreter des Fischereiverbandes „Land Brandenburg“ e. V.,
    1 Vertreter des Naturschutzbundes Deutschland e. V., Landesverband Brandenburg e. V.,´
    1 Vertreter der Landestierärztekammer Brandenburg,
    1 Vertreter des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
  3. Der Tierschutzbeirat erhält eine Geschäftsordnung. Vor Erlass der Geschäftsordnung ist der Tierschutzbeirat anzuhören. Er wird vom Ministerium bei Bedarf, in der Regel einmal jährlich, in Abstimmung mit dem Vorsitzenden einberufen.

    Er ist auch dann einzuberufen, wenn dies mindestens die Hälfte der Mitglieder bei Vorlage eines Vorschlages zur Tagesordnung schriftlich beantragt.
  4. Die Mitglieder des Tierschutzbeirates sind ehrenamtlich tätig. Aufwandsentschädigungen sowie Reisekostenerstattungen werden nicht gewährt.
  5. Der Erlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Der Erlass vom 5. April 1994 (ABl. S. 461), geändert durch den Erlass vom 9. März 1995 (ABl. S. 338), tritt außer Kraft.