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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2) Änderungshistorie

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Binnendünenkomplex Woschkow“


vom 17. Februar 2005
(ABl./05, [Nr. 12], S.462)

geändert durch Bekanntmachung des MLUV vom 30. November 2007
(ABl./08, [Nr. 3], S.115)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26 b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 4 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Binnendünenkomplex Woschkow“ und den Gebietsnummern DE-4350-302 und DE-4350-303 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Das Gebiet hat eine Größe von rund 118 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Großräschen Woschkow 1, 2, 3;
  Großräschen 1;
Altdöbern Altdöbern 5.

Die Grenze des FFH-Gebietes ist in der Übersichtsskizze (Anlage 1), in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10.000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10.000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 10.000 sowie in Flurkarten eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Abgrenzung in den Flurkarten. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz als untere Naturschutzbehörde, beim Amt für Forstwirtschaft Doberlug-Kirchhain, bei der Stadtverwaltung Großräschen und bei der Amtsverwaltung Altdöbern einsehbar.

2 Beschreibung des FFH-Gebietes

Das Gebiet gehört zum Lausitzer Grenzwall und liegt zwischen Altdöbern und Großräschen. Die Dünen mit den offenen Grasflächen sind postglazialen Ursprungs. Im Westen verläuft die Grenze entlang der Landstraße Großräschen - Chransdorf, folgt dann der Kohlebahn Greifenhain in östlicher Richtung, weiter in nördlicher Richtung entlang der Landstraße Großräschen - Altdöbern. Die nördliche Grenze wird durch Aufhiebe kenntlich gemacht,  damit entsteht im Norden eine Grenzschneise.

Im Osten folgt die Grenze überwiegend dem Weg „Lange Stange“ in Richtung Woschkow.

Die südliche Grenze verläuft entlang eines Weges an der ehemaligen Grubenbahn, schwenkt dann nach Süden und erreicht die Verbindungsstraße Ortslage Woschkow - Landstraße Großräschen - Altdöbern. Sie quert die Landstraße am Chausseehaus, verläuft westlich der Bahnstrecke nach Süden, schwenkt dann wieder nach Westen und verläuft entlang eines Waldweges zum Ausgangspunkt. Das Gebiet gehörte teilweise zum Grubenvorfeld des Tagebaues Greifenhain. Die Binnendüne wird durch mehrere Schneisen und Trassen durchschnitten. Die Artenvielfalt der Bodenflora ist durch die Nutzung entstanden.

Die Flächen mit naturnahen Kiefernwäldern, vorwiegend Kiefern-Altbaumbestände (u. a. pyrolaceenreicher Beerkraut-Kiefernwald), sind gemäß § 32 BbgNatSchG geschützt. Sie sind das Ergebnis einer seit circa 130 Jahren praktizierten extensiven forstlichen Bewirtschaftung.

3 Beschreibung,  Bewertung und ökologische  Erforder- nisse der Lebensraumtypen nach  Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista

LRT-Nr. 2310, Größe circa 15 Hektar, überwiegend Erhaltungszustand B

Die Sandheiden befinden sich überwiegend im östlichen Teil und auf der 110-Kilovolt-Trasse. Der Zustand ist als „gut“ zu bezeichnen. Der Gehölzanteil von Pinus sylvestris und Betula pendula beträgt weniger als 5 Prozent. Die Entnahme der Ge-hölze sollte in einem Turnus von fünf bis maximal acht Jahren erfolgen.

Trockene, kalkreiche Sandrasen

LRT-Nr. 6120, Größe 0,66 Hektar, Erhaltungszustand B

Diese trockenen, kalkreichen Sandrasen sind nur punktuell, mit Ausnahme eines flächigen Vorkommens auf der 110-Kilovolt- Leitungstrasse, vorhanden.

Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (Dünen im Binnenland)

LRT-Nr. 2330, Größe circa  8 Hektar, Erhaltungszustand B circa 1,7 Hektar und C circa 6,2 Hektar

Die Flächen in hervorragendem und gutem Erhaltungszustand befinden sich größtenteils auf der Trasse der 110-Kilovolt-Leitung im westlich gelegenen Teil des Gebietes, eine kleine Fläche dieses Lebensraumtyps befindet sich südlich der Grubenbahn zwischen der Bahnlinie Großräschen - Finsterwalde und der Straße nach Altdöbern.

Die Flächen in durchschnittlichem beziehungsweise beschränktem Erhaltungszustand befinden sich ausschließlich im Osten des FFH-Gebietes. Dieser Bereich wurde durch den Abbau der Grubenbahn stärker beeinträchtigt. Teilbereiche wurden mit Kiefer aufgeforstet. Durch Aufwuchs von Kiefern ist bereits ein Beschirmungsgrad von 70 Prozent entstanden, zur Entwicklung des Vorkommens ist eine komplette  Entnahme der Solitärgehölze erforderlich. Gegebenenfalls sollte diese Fläche zur besseren Verjüngung von Calluna vulgaris geplaggt werden.

Die Dünenkörper sind baum- und strauchfrei zu halten.

Die Trockenheiden sind kontinuierlich baumfrei zu halten. Die Notwendigkeit von Beweidung als Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahme sollte geprüft werden.

Erhaltungszustand

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

4 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung der

  • trockenen Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT-Nr. 2310) und
  • trockenen, kalkreichen Sandrasen (LRT-Nr. 6120) sowie
  • der Dünen mit offenen Grasflächen mit Cornephorus und Agrostis (LRT-Nr. 2330)

sowie die Entwicklung und Wiederherstellung

  • der Dünen mit offenen Grasflächen mit Cornephorus und Agrostis (LRT-Nr. 2330) im Bereich östlich der Chaussee Altdöbern - Großräschen, nördlich und südlich der ehemaligen Grubenbahn.

5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie von Biotopen, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen und Arten haben

Erhaltung und Entwicklung der gemäß § 32 BbgNatSchG geschützten naturnahen Kiefernwälder.

Ziel ist die Stabilisierung und Erhaltung der naturnahen Bestände durch einzelbaum- bis horstweise Nutzung.

Als vorrangiges Verjüngungsverfahren sollte die Naturverjüngung Anwendung finden.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 4 aufgeführten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 In-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Anlagen