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Anträge auf Überprüfung einer Kampfmittelbelastung (Runderlass III Nr. 78/1994)

Anträge auf Überprüfung einer Kampfmittelbelastung (Runderlass III Nr. 78/1994)
vom 8. November 1994

Im Einvernehmen mit dem Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Ausgehend von dem Ereignis am 15. September 1994 in Berlin (Bombenexplosion) und den bisherigen Erkenntnissen über Kampfmittelbelastungen in verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg sind bei Planung und vorgesehener Durchführung von Bauvorhaben folgende Hinweise zu beachten:

1. Verfahren bei der Bauleitplanung

Bei der Aufstellung von Bauleitplanungen entsprechend § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist der Staatliche Munitionsbergungsdienst (StMBD) des Landes Brandenburg als einer der Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Der Runderlass vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Nr. 1/1994 über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist entsprechend anzuwenden (veröffentlicht Amtsblatt Brandenburg Nr. 4 vom 20. Januar 1994).

Anschrift:




 
Staatlicher Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg
Michendorfer Chaussee 114
Haus 6
14473 Potsdam
Telefon: (0331) 271990 (Verm.)
Telefax: (0331) 2719999.

2. Verfahren bei Baugenehmigungen

  1. Die unteren Bauaufsichtsbehörden erteilen eine Baugenehmigung für mit Kampfmitteln belastete Gebiete erst nach Vorlage einer Munitionsfreiheitsbescheinigung des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes des Landes Brandenburg.
  2. Der Staatliche Munitionsbergungsdienst übergibt den unteren Bauaufsichtsbehörden bis Januar 1995 Kartenmaterial mit Informationen über die mit Kampfmitteln belasteten Regionen. Dieses Kartenmaterial wird durch den Staatlichen Munitionsbergungsdienst unter Einbeziehung der Luftbildauswertung schrittweise aktualisiert und voraussichtlich Ende 1996 abschließend bearbeitet sein.
  3. Es wird den unteren Bauaufsichtsbehörden und Ordnungsbehörden empfohlen, bei Erteilung von Auskünften auf die Möglichkeit hinzuweisen, auch für Bereiche außerhalb von mit Munition belasteter Gebiete eine kostenlose Anfrage beim Staatlichen Munitionsbergungsdienst stellen zu können.

gez. Dr. Muth