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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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ARCHIV

Auslandsreisekostenverordnung - ARV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV)


vom 4. November 2004
(ABl./04, [Nr. 47], S.880)

Außer Kraft getreten am 10. Mai 2012 durch Bekanntmachung des MdF vom 10. Mai 2012
(ABl./12, [Nr. 22], S.827)

In der Anlage wird die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder - ARVVwV -“ des Bundesministeriums des Innern vom 29. Oktober 2004, die am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, mit nachstehenden Hinweisen bekannt gegeben:

Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2005 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.

Hinsichtlich der einheitlichen Anwendung bei Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in einer Kantine (Artikel 2 Abs. 1 ARVVwV) ist die dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 21. November 2002 (ABl. S. 1082) beigefügte Anlage „Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine“ nach wie vor zu beachten (Rundschreiben des BMI vom 21. November 2002).

Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das sich für die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder seit der letzten Festsetzung aufgrund der Wechselkursentwicklung und der geänderten Verbraucherpreise ergebende Preisniveau.

Die Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 30. Oktober 1997 (ABl. S. 943) und 21. November 2002 (ABl. S. 1082) sind mit einem Hinweis zu versehen.

Die Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 2000 (ABl. S. 46) und 21. November 2002 (ABl. S. 1083) gelten nur noch für Anwendungsfälle bis einschließlich 31. Dezember 2004 und sind mit Ablauf des 31. Dezember 2005 nicht mehr anzuwenden (Ausschlussfristen gemäß § 3 Abs. 5 Bundesreisekostengesetz). Für im Jahr 2004 durchgeführte Dienstreisen, die erst 2005 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2004 festgesetzt sind.

Anlagen