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Anpassung von Erstattungspauschalen, Bekanntmachung des MASGF (Anpassung der Erstattungspauschalen 2005)
Gemäß der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung ‑ ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Juli 2001 (GVBl. II S. 285), wird die Höhe der nach den Vorschriften der Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2005 angepassten Erstattungspauschalen wie folgt bekannt gemacht:
- Gemäß § 1 Abs. 7 Satz 1 ErstV in § 1 Abs. 1 ErstV:
1 978 Euro und
in § 1 Abs. 2 ErstV:
6 635 Euro. - Gemäß § 1 Abs. 7 Satz 2 ErstV in der Anlage 1:
41 693 Euro pro Personalstelle und
in der Anlage 2 Nr. 1:
41 693 Euro pro Personalstelle. - Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 ErstV:
195.600 Euro.