Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung Technischer Regelwerke für das Straß enwesen im Land BrandenburgNaturschutz und Landschaftspflege bei Straßenbau und -unterhaltungZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) - Ausgabe 2001 - (ZTV-Baumpflege)


vom 19. Dezember 2001
(ABl./02, [Nr. 02], S.17)

Außer Kraft getreten am 10. Juni 2008
(ABl./02, [Nr. 02], S.17)

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen nd Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) - Ausgabe 1992 wurden auf der Grundlage des aktuellen Standes der Wissenschaft und den Erfahrungen der Praxis durch die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) unter Mitwirkung entsprechender Fachleute überarbeitet und liegen nun als „ZTV-Baumpflege“, Ausgabe 2001 vor. Diese Ausgabe ersetzt die mit Runderlass des Ministeriums für STadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abt. 5 Nr. 23/1997 - Straßenbau - am 5. August 1997 eingeführte Ausgabe 1993 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38 vom 23. Sept. 1997, S. 825).

Ich führe hiermit die „ZTV-Baumpflege“, Ausgabe 2001 für Bundes- und Landesstraßen ein, da sie im Sinne der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) als „anerkannte Regel der Technik“ angesehen werden kann. Die „ZTV-Baumpflege“ ist jedoch nicht zum Vertragsbestandteil zu erklären.

Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen empfehle ich die Anwendung.

Die Beachtung der Hinweise unter Abschnitt 0 ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, die nach den Erfordernissen des Einzelfalles zu erarbeiten ist.

Die „ZTV-Baumpflege“, Ausgabe 2001 sind zu beziehen bei:

FLL-Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., Colmantstr. 32, 53115 Bonn.

Dieser Runderlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.