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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung des Namens der Gemeinde Welsebruch


vom 6. Juli 2007
(ABl./04, [Nr. 29], S.551)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2004 (GVBl. I S. 59, 66), die Änderung des Namens der Gemeinde Welsebruch (Schlüssel-Nr.: 12 0 73 603) in

Passow

mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 genehmigt.

Hiermit wird die Namensänderung öffentlich bekannt gemacht.