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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (1) Änderungshistorie

Errichtung des Landeslabors Brandenburg


vom 30. Oktober 2003
(ABl./04, [Nr. 06], S.84)

  1. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wird zum 1. Januar 2004 ein Landeslabor als Einrichtung gemäß § 12 des Landesorganisationsgesetzes und gemäß Artikel 2 § 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Sicherung des Landeshaushalts und zur Modernisierung der Landesverwaltung vom 10. Juli 2003 (GVBl. I S. 194, 196) errichtet mit dem Ziel das Landeslabor zu einem späteren Zeitpunkt in einen Landesbetrieb nach § 13 des Landesorganisationsgesetzes und § 26 der Landeshaushaltsordnung umzuwandeln.

    Das Landeslabor führt die Bezeichnung „Landeslabor Brandenburg (LLB)“.
  2. Das Landeslabor Brandenburg übernimmt das Personal und die Sachmittel des Laborbereichs des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (LVL) und der Labore des Landesumweltamtes (LUA) und das geochemische Labor des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe (LGRB) mit drei Laborfachkräften der Besoldungs-/Vergütungsgruppen A11, V c BAT-O, VI b BAT-O. Die Behörden, aus denen Laboreinrichtungen ausgegliedert werden, unterstützen das Landeslabor für einen Zeitraum von längstens zwölf Monaten ab Errichtung, indem sie die für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen räumlichen und sächlichen Mittel weiterhin zur Verfügung stellen.

    Laborführung, Umfang der Dienst- und Fachaufsicht sowie der Aufgabenumfang ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Geschäftsanweisung. Die Geschäftsanweisung ist Bestandteil des Erlasses.
  1. Die Tätigkeit des Landeslabors ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet.
  2. Das Landeslabor führt im Rahmen des Pilotprojekts des Ministeriums der Finanzen ein kaufmännisches Rechnungswesen ein.
  3. Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Anlagen