Genehmigung einer kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
Die von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin durch Kirchengesetz vom 17. November 2001 errichtete Schulstiftung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (Evangelische Schulstiftung) mit Sitz in Potsdam ist auf Antrag der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg am 28. August 2003 nach Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 des Evangelischen Kirchenvertrages Brandenburg mit Wirkung zum 1. Januar 2004 als kirchliches Stiftung des öffentlichen Rechts staatlich genehmigt worden.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, von Religion und Glauben sowie von Wissenschaft und Forschung.
Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg hat eine unwiderrufliche Patronatserklärung mit Datum vom 13. Mai 2003 abgegeben, mit der sie unbefristet und unbeschränkt gegenüber der Stiftung eine Gewährträgerhaftung übernimmt. Diese Erklärung ist Bestandteil der staatlichen Genehmigung.