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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Staatliche Anerkennung von Kurorten


vom 5. Januar 2004
(ABl./04, [Nr. 02], S.19)

Mit Anerkennungsbescheid vom 4. Dezember 2003 wurde die Stadt Bad Liebenwerda mit Wirkung ab 1. Januar 2004 mit der Artbezeichnung

„Ort mit Peloidkurbetrieb“

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Stadt Bad Liebenwerda hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkannter Ort mit Peloidkurbetrieb“ zu verwenden.

Mit Anerkennungsbescheid vom 15. Dezember 2003 wurde die Stadt Bad Freienwalde mit Wirkung ab 15. Dezember 2003 mit der Artbezeichnung

„Moorheilbad“

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Stadt Bad Freienwalde hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Moorheilbad“ zu verwenden.