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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Staatliche Anerkennung eines Kurortes


vom 26. August 2003
(ABl./03, [Nr. 37], S.866)

Mit Anerkennungsbescheid vom 22. August 2003 wurde die Stadt Bad Wilsnack mit Wirkung ab 22. August 2003 mit der Artbezeichnung

„Thermalsole- und Moorheilbad“

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Stadt Bad Wilsnack hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Thermalsole- und Moorheilbad“ zu verwenden.