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Aktuelle Fassung

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung, der Nutzbarmachung und dem Einsatz des Bezügeabrechnungsverfahrens KIDICAP 2000


vom 23. November 2003
(ABl./03, [Nr. 51], S.1223)

Die Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung, der Nutzbarmachung und dem Einsatz des Bezügeabrechnungsverfahrens KIDICAP 2000 ist am 4. August 2003 in Kraft getreten. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

Potsdam, den 23. November 2003

Der Ministerpräsident

Matthias Platzeck

Verwaltungsvereinbarung

Stand 08.07.1996

Zur Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung, der Nutzbarmachung und dem Einsatz des Bezügeabrechnungsverfahrens KIDICAP 2000 wird zwischen

der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung),
vertreten durch das Bundesamt für Finanzen,

und

dem Land Sachsen-Anhalt,
vertreten durch das Ministerium der Finanzen,

und

dem Land Hessen,
vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen,

und

der Freien Hansestadt Bremen,
vertreten durch die Senatskommission für das Personalwesen,

und

dem Land Niedersachsen,
vertreten durch das Niedersächsische Ministerium der Finanzen,

und

dem Land Sachsen,
vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen,

und

dem Land Brandenburg,
vertreten durch das Ministerium der Finanzen,

die nachfolgende Verwaltungsvereinbarung geschlossen:

Die Unterzeichner dieser Verwaltungsvereinbarung (im Folgenden Beteiligte genannt) beabsichtigen, ein gemeinsames, einheitliches, dialoggestütztes Verfahren zur Berechnung und Zahlbarmachung der Besoldungen, Versorgungen, Vergütungen, Löhne und sonstigen Bezüge einzusetzen. Im Sinne einer kostengünstigen Verwaltung soll hierdurch Doppelarbeit bei der Verfahrensentwicklung und -pflege in diesem Bereich vermieden werden.

Zu diesem Zweck erwerben die Beteiligten auf der Grundlage von gemeinsamen Rahmenbestimmungen jeweils für sich das Nutzungsrecht an dem Verfahren KIDICAP 2000 von der Gesellschaft für innovative Personalwirtschaftssysteme mbH (GiP mbH) und weitere Rechte an diesen Programmen, die auch die Befugnis zur Änderung, Fortentwicklung und Verbindung mit anderen Systemen umfassen sollen. Sie bilden gleichzeitig eine Benutzergruppe.

Soweit die GiP mbH auf die Gesamtzahl der Zahlfälle der Beteiligten einen rabattierten Pflegesatz einräumt, sind die Beteiligten mit einer Berechnung einverstanden, die jedem Zahlfall der Beteiligten denselben Kostensatz zuweist. Kein Beteiligter ist den anderen gegenüber verpflichtet, eine bestimmte Fallzahl einzubringen oder beizubehalten.

Im Innenverhältnis sind die Beteiligten gleichberechtigte Partner im Rahmen dieser Vereinbarung. Eine interne Federführung eines Beteiligten kann in Einzelfällen einvernehmlich festgelegt werden.

Die Beteiligten verpflichten sich zur gegenseitigen Unterstützung. Sie haben Handlungen zu unterlassen, durch die eine gemeinsame Zielerreichung gefährdet werden könnte, und haben eine gegenseitige Unterrichtungspflicht.

Die Beteiligten streben eine gemeinsame Weiterentwicklung des Verfahrens an. Zu diesem Zweck bilden sie einen gemeinsamen Lenkungsausschuss, der die Ziele, die konkreten Einzelschritte und die Verteilung des Aufwandes auf die Beteiligten festlegt.

Die Vertretung nach außen kann nur nach einstimmiger Entschließung im Innenverhältnis erfolgen. Mit diesem Beschluss wird dann auch im Einzelfall der Vertretungsbefugte und der Umfang seiner Vertretungsmacht festgelegt.

Die Beteiligten handeln gemeinsam nach vorheriger Abstimmung. Im Lenkungsausschuss werden für die Benutzergruppe die Bedürfnisse und Forderungen an das Verfahren abgestimmt.

Kontakte aller einzelnen Beteiligten mit der GiP mbH bleiben jedoch individuell unbenommen, soweit sie ohne Wirkung für Dritte sind.

Die Beteiligten haben das Interesse, das Verfahren gemeinsam mit der GiP mbH möglichst kurzfristig ihren spezifischen Bedürfnissen als Bundes- bzw. Landesverwaltung anzupassen und selbst detaillierte Kenntnisse der Verfahrens- bzw. Programmstruktur zu erhalten. Sie beabsichtigen daher, entsprechend dem Umfang ihrer Fallzahlen Leistungen im Rahmen des gemeinsamen Projektes einzubringen (Entwicklungstätigkeiten am Verfahren, Verfahrenstest). Die Beteiligten haben bis auf weiteres keine Kostenerstattungsansprüche gegeneinander.

Die gegenseitige Haftung der Beteiligten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Beteiligten haben das Ziel, weitere Bezüge berechnende Stellen als Partner dieser Verwaltungsvereinbarung zu gewinnen. Es wird deshalb mit der GiP mbH vereinbart, dass diese bereit ist, die Überlassung und Pflege von KIDICAP 2000 zu entsprechenden Bedingungen an weitere Gebietskörperschaften vorzunehmen.

Neue Beteiligte sollen zu den Bedingungen dieser Verwaltungsvereinbarung in diese aufgenommen werden.

Das Ausscheiden aus dieser Vereinbarung ist mit einer Kündigung von 8 Monaten zum Jahresende möglich. Das Ausscheiden eines Beteiligten lässt die Gültigkeit der Verwaltungsvereinbarung zwischen den verbleibenden Beteiligten unberührt.

Auch nach dem Ausscheiden aus dem Projekt hat der jeweilige Beteiligte alle dem Zweck dieser Vereinbarung zuwiderlaufenden Handlungen zu unterlassen. Ihm ist unbenommen, weiterhin in Zusammenarbeit mit der GiP mbH das Verfahren KIDICAP 2000 zu betreiben oder - sollte er zwischenzeitlich die vollen Nutzungsrechte für die Programme von der GiP mbH erworben haben - allein das Verfahren weiterzuentwickeln oder zu pflegen.

Die Verwaltungsarbeit tritt nach Zeichnung durch die Beteiligten in Kraft.

Die vorstehende Verwaltungsvereinbarung wird hiermit gezeichnet.

Potsdam, den 4. August 2003

Die Ministerin der Finanzen des Landes Brandenburg

Dagmar Ziegler