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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Staatliche Anerkennung eines Kurortes


vom 27. Juni 2003
(ABl./03, [Nr. 29], S.725)

Mit Anerkennungsbescheid vom 4. Juni 2003 wurde die Stadt Buckow/Märkische Schweiz mit Wirkung ab 20. Juni 2003 mit der Artbezeichnung

”Kneippkurort”

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Stadt Buckow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz ”staatlich anerkannter Kneippkurort” zu verwenden.