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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 02)


vom 7. März 2003
(ABl./03, [Nr. 14], S.400)

Außer Kraft getreten am 30. Juni 2014 durch Runderlass des MIL vom 30. Juni 2014
(ABl./14, [Nr. 29], S.927)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise und Gemeinden.

I.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 3/2002 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 02)“ für Bundesfernstraßen eingeführt.

Hiermit werden die ZTV M 02 für Landesstraßen eingeführt. Es wird empfohlen, sie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen anzuwenden.

Die ZTV M 02 behandeln Markierungen auf Straßen. Sie gelten nicht für Markierungen in Parkhäusern, auf Flugbetriebsflächen und nicht für vorübergehende (gelbe) Markierungen.

II.

Die ZTV M 02 wurden unter Beteiligung der Straßenbauverwaltungen der Länder aufgestellt.

Es wird gebeten, die Erfahrungen bei der Anwendung der ZTV M 02 für eine spätere Auswertung sorgfältig zu erfassen und hierüber bis zum 30. November 2003 zu berichten.

III.

Die ZTV M 02 sind beim FGSV Verlag, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, zu beziehen.