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Einführung Technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Einführung des Sicherheitsaudits für Straßen
vom 3. März 2003
(ABl./03, [Nr. 12], S.339)
Außer Kraft getreten am 6. April 2021 durch Runderlass des MIL vom 8. März 2021
(ABl./21, [Nr. 13], S.332)
Der Runderlass richtet sich an die
- Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
- Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden
- Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/2002 vom 13.08.2002 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) um die Beachtung der Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen, Ausgabe 2002, (ESAS 2002) bei allen Planungen und Entwürfen von Neu-, Um- und Aus-baumaßnahmen an Bundesfernstraßen gebeten.
Das MSWV, Abteilung 5, führt in Umsetzung des ARS 18/2002 und nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) die Verfahrensweisen gemäß
ESAS 2002 für alle Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen ein.
Die Anwendung der ESAS 2002 dient der Qualitätssicherung der Planung und unterstützt den Vorhabenträger bei der Kontrolle der Leistungserfüllung bei der Abnahme von Ingenieurleistungen.
Für die im Zuständigkeitsbereich der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird eine verwaltungsinterne Qualitätssicherung der Planungen unter Anwendung der ESAS 2002 empfohlen.
Der Ablauf der Auditierung für die Brandenburgische Straßenbauverwaltung wird in einem gesonderten Erlass geregelt.
Der Runderlass wird im Amtsblatt veröffentlicht und wird im Internet unter folgender Adresse erreichbar sein: