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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Richtlinie über die Entsendung von Landesbediensteten als Nationale Experten in die Europäische Kommission


vom 3. Dezember 2002
(ABl./03, [Nr. 05], S.38)

Außer Kraft getreten am 11. September 2013 durch Beschluss der Landesregierung vom 2. Juli 2013
(ABl./13, [Nr. 38], S.2463)

1 Ziel der Richtlinie

Die Landesregierung hat in ihren Beschlüssen zur Gründung und Erweiterung eines Vertretungsmittelpools vom 21. Dezember 1999 und vom 26. März 2002 ihr hohes Interesse an einer verstärkten Entsendung von Landesbediensteten als Nationale Experten in die Europäische Kommission (EKOM) bekundet. Diese Richtlinie schafft die Grundlage für ein einheitliches Verfahren zur Bewerbung und Entsendung der Landesbediensteten, um die Interessen Brandenburgs hinsichtlich des Einsatzes Nationaler Experten gezielt zu vertreten und auf konkreten Personalbedarf in der EKOM zügig reagieren zu können.

Die in der Richtlinie verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

2 Personalpool interessierter Bediensteter des Landes Brandenburg

Durch die Zusammenfassung von Bediensteten in einer Bewerberliste wird gewährleistet, dass das Land Brandenburg über die Vertretung des Landes Brandenburg bei der Europäischen Union in Brüssel (Landesvertretung) jederzeit in der Lage ist, auf freie Stellen in der Europäischen Kommission zu reagieren und Interessenten aus dem Land der Kommission vorzustellen.

2.1 Anforderungen an die Bediensteten

Für eine Entsendung in die EKOM als Nationale Experten kommen Angehörige des höheren Dienstes in Betracht (Beamte und Angestellte).

Die an einer Entsendung in die EKOM interessierten Bediensteten sollen folgende Anforderungen/Qualifikationen erfüllen:

  • Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
  • Mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Landesverwaltung
  • Sehr gute französische oder englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • Fundierte Kenntnisse über Aufbau und Organisation der Europäischen Institutionen

Zusätzliche Qualifikationen sind:

  • Weitere Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (EU-Sprachen und Sprachen von EU-Beitrittskandidaten)
  • Einschlägige internationale Erfahrung
  • Erfahrungen in einem Aufgabengebiet mit Bezug zu Aufgaben der EKOM

2.2 Bewerbungsverfahren zur Aufnahme in den Personalpool

An einer Entsendung in die EKOM interessierte Bedienstete übersenden eine Bewerbung über ihre oberste Dienstbehörde der Koordinierungsstelle für Personalmanagement der Landesregierung (KPM). Die Bewerbung muss Angaben über die berufliche Qualifikation, die bisherige Tätigkeit, die Note der letzten Beurteilung und über den Erwerb der erforderlichen Sprach- und Fachkenntnisse enthalten. In der Bewerbung ist das Einverständnis zur Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an das Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten (MdJE) zu erklären. Der Bewerbung sind die üblichen Bewerbungsunterlagen sowie Nachweise über Sprachkenntnisse beizufügen. Die KPM kann weitere Unterlagen anfordern.

Das jeweilige Ressort leitet die Bewerbung mit einer kurzen Stellungnahme weiter. In der Stellungnahme erklärt das Ressort, ob die Bewerbung unterstützt wird, ab welchem Zeitpunkt der Bedienstete an die EKOM entsandt werden könnte und in welcher Generaldirektion der Kommission ein Einsatz aus Sicht des Ressorts sinnvoll wäre.

2.3 Auswahl der Bewerber

Die KPM prüft die eingegangenen Bewerbungen im Hinblick auf die grundsätzliche Eignung der Bewerber für eine Tätigkeit bei der Europäischen Kommission. Über die Eignung entscheidet mit Mehrheitsentscheidung eine Auswahlkommission aus einem Vertreter des Ressorts, dem der Bedienstete angehört, einem Vertreter der KPM und einem Vertreter der Europaabteilung des MdJE.

Jedes Kommissionsmitglied gibt sein Votum über die Eignung des Bewerbers schriftlich oder mündlich gegenüber den anderen Kommissionsmitgliedern ab. Das Votum muss einen eindeutigen Vorschlag hinsichtlich der Aufnahme des Bewerbers in den Personalpool enthalten, Stimmenthaltungen sind nicht möglich.

Hält die Kommission einen Bewerber für ungeeignet, teilt sie ihm dies über seine oberste Dienstbehörde mit einer Begründung mit. Hält sie den Bewerber für geeignet, gibt sie auch eine Stellungnahme hinsichtlich der für eine Entsendung in Betracht kommenden Generaldirektionen ab.

2.4 Aufnahme der Bediensteten in den Personalpool

Die KPM nimmt Bedienstete, die von der nach Ziffer 2.3 zu bildenden Kommission für geeignet befunden werden und deren Ressorts der Entsendung grundsätzlich zustimmen, in eine Bewerberliste auf. Die Bewerberliste wird in der Reihenfolge nach dem frühestmöglichen Einsatz der Bediensteten geführt; sie enthält einen Hinweis auf das Ressort, dem der Bewerber angehört und die für eine Tätigkeit vorgeschlagene Generaldirektion.

2.5 Weiterleitung der Bewerberliste und der Bewerbungsunterlagen an das MdJE

Die KPM leitet die Bewerberliste und die Bewerbungsunterlagen an das MdJE weiter. Sie aktualisiert die Liste fortlaufend. Die Bewerberliste wird vom MdJE in der aktualisierten Fassung mit den Bewerbungsunterlagen an die Landesvertretung in Brüssel weitergeleitet.

2.6 Ausscheiden aus dem Personalpool

In den Personalpool aufgenommene Bedienstete können jederzeit auf eigenen Wunsch aus dem Personalpool ausscheiden. Sie teilen dies der KPM über die oberste Dienstbehörde mit. Die oberste Dienstbehörde kann Bedienstete aus dem Personalpool zurückziehen, wenn sie dienstlich dauerhaft unabkömmlich sind oder andere Gründe ihrer Entsendung entgegenstehen.

3 Kontaktaufnahme mit der EKOM

Die Landesvertretung nimmt Kontakt mit den jeweiligen Generaldirektionen der EKOM auf, um dort das Interesse des Landes Brandenburg an dem Einsatz eines Landesbediensteten als Nationalen Experten bekannt zu geben und zu fördern. Sie setzt sich außerdem mit den betreffenden Generaldirektionen in Verbindung, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit von einer Stellenvakanz in einer Generaldirektion erfährt, für die ein in den Personalpool aufgenommener Bediensteter zur Verfügung steht.

4 Herstellung des Kontaktes zwischen EKOM und Bewerber bzw. Ressort

Sofern die EKOM aufgrund der Vermittlung der Landesvertretung an der Bewerbung eines Landesbediensteten interessiert ist, teilt die Landesvertretung dies dem Bewerber direkt mit und unterrichtet gleichzeitig die KPM, die sich mit dem Beschäftigungsressort und der Europaabteilung des MdJE in Verbindung setzt. Die weiteren Gespräche des Bewerbers und des entsendenden Ressorts über die Modalitäten und den Zeitraum der Entsendung werden direkt mit der EKOM geführt. Der Bewerber unterrichtet die Landesvertretung über das Ergebnis der Gespräche.

Das betroffene Ressort kann bereits vor der Entsendung die Entscheidung der Arbeitsbesprechung der Staatssekretäre über die Bewilligung von Mitteln aus dem Vertretungsmittelpool beantragen.

Für die im Zusammenhang mit der Entsendung auftretenden personalrechtlichen Fragen steht die KPM als Ansprechpartner zur Verfügung.

5 Ausschreibungen der Kommission

Ausschreibungen der EKOM für Nationale Experten, die den Ressorts über das Auswärtige Amt bzw. die Bundesministerien bekannt gegeben werden, teilen die Ressorts der KPM mit. Die KPM unterrichtet die für die Ausschreibung in Betracht kommenden Bewerber und gegebenenfalls weitere Ressorts, für welche die Ausschreibung von Interesse sein kann.

Die Bewerbung erfolgt auf dem in der Ausschreibung vorgesehenen Weg - in der Regel über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland - direkt durch den Bewerber. Führt die Bewerbung zum Erfolg, gilt hinsichtlich der weiteren Verhandlungen bis zur Entsendung das unter Ziffer 4 Ausgeführte sinngemäß.

6 Fortbildung

In den Personalpool aufgenommenen Bediensteten soll im Rahmen der finanziellen und dienstlichen Möglichkeiten des Beschäftigungsressorts die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht werden, die einer erfolgreichen Bewerbung sowie einer späteren Tätigkeit bei der EKOM dienlich sind.

7 Begleitung der Entsendung durch die KPM

Die KPM begleitet die Entsendung, indem sie in Vorbereitung der Entsendung den von der Kommission angenommenen Bewerbern als Ansprechpartner dient und Kontakt zu anderen Nationalen Experten des Landes in Brüssel oder zu ehemaligen Nationalen Experten herstellt.

8 Einsatz der Bediensteten nach der Entsendung in die EKOM

Von einer Entsendung in die EKOM zurückkehrende Bedienstete sollen so eingesetzt werden, dass sie die bei der EKOM erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen mit dem größtmöglichen Nutzen für das Land einsetzen können. Die Verwendung nach der Rückkehr soll vor der Entsendung und rechtzeitig vor der Rückkehr in Personalgesprächen erörtert werden.