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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg - Brücken- und Ingenieurbau; Brückenausstattung Fahrbahnübergänge - Einsatzkriterien für lärmgeminderte Fahrbahnübergänge mit Regelprüfung nach den Technischen Liefer- und Prüfvorschriften für wasserundurchlässige Fahrbahnübergänge von Straßen- und Wegbrücken, Ausg. 1992 (TL/TP-FÜ 92)


vom 7. Oktober 2002
(ABl./02, [Nr. 50], S.1047)

Außer Kraft getreten
(ABl./02, [Nr. 50], S.1047)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise und Gemeinden des Landes Brandenburg

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in Ergänzung der eingeführten Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/1993, 7/1996 und 11/1997 mit dem Allgemeinen Rundschreiben 15/2002 vom 30. Juli 2002 Regelungen aufgestellt, die für die Planung und den Einsatz von Fahrbahnübergängen beim Neubau und wesentlicher Änderung von Brücken anzuwenden sind.

Hiermit wird das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt.

Im Interesse einer einheitlichen Regelung wird empfohlen, diese Regelung für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Gemeinden liegenden Straßen zu übernehmen.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ist im Verkehrsblatt Heft 16/2002 vom 31. August 2002 veröffentlicht.