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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung einer neuen Gemeinde Gumtow


vom 14. Dezember 2001
(ABl./02, [Nr. 01], S.5)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Gemeinde Gumtow (Schlüssel-Nr.: 12 0 70 149) aus den Gemeinden des Amtes Gumtow

Barenthin, Dannenwalde, Demerthin, Döllen, Görike, Granzow, Groß Welle, Gumtow, Kolrep, Kunow, Schönebeck, Schönhagen b. Gumtow, Schrepkow, Vehlin,Vehlow und Wutike

mit Wirkung vom 30. Juni 2002 genehmigt.

Das Amt Gumtow wird mit dem Zeitpunkt der Bildung der neuen Gemeinde Gumtow aufgelöst.