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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Musikschulförderung 2002


vom 1. April 2002
(ABl./02, [Nr. 18], S.499)

Außer Kraft getreten
(ABl./02, [Nr. 18], S.499)

Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, For­ schung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg vom 1. August 2001 (ABl. S. 611) wird in Bezug auf die Musikschulförderung Folgendes bekannt gegeben:

Für die förderfähigen Musikschulen des Landes Brandenburg beträgt der Unterrichtskostenzuschuss pro Jahresstunde im Haushaltsjahr 2002 4,91 Euro.