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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2001 (TLG Asphalt-StB 01)


vom 12. März 2002
(ABl./02, [Nr. 14], S.425)

Außer Kraft getreten
(ABl./02, [Nr. 14], S.425)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, Städte und Gemeinden

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 39/2001 vom 29. Oktober 2001 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die „Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung“, Ausgabe 2001 (TLG Asphalt-StB 01 für den Bereich der Bundesfernstraßen veröffentlicht.

Sie stellen eine Überarbeitung der gleichnamigen Technischen Lieferbedingungen, Ausgabe 1989, dar.

Die TLG Asphalt-StB 01 behandeln die Güteüberwachung bei der Herstellung von Asphalt, der nach den Technischen Regelwerken in stationären oder mobilen Mischanlagen mit Chargen- oder Durchlaufmischern hergestellt werden kann.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung werden hiermit die TLG Asphalt-StB 01 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt. Sie sind den Bauleistungs- und Lieferverträgen zu Grunde zu legen.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung aus Gründen der einheitlichen Handhabung empfohlen.

Die Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (TLG Asphalt-StB 89), eingeführt für Brandenburg mit einem Rundschreiben des MSWV, Abteilung 5, vom 12.06.1991 und dem Runderlass Nr. 3/1993 vom Juni 1993 (6. Spiegelstrich des Sammelerlasses) des MSWV, Abteilung 5, werden hiermit außer Kraft gesetzt.

Die TLG Asphalt-StB 01 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.