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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung der Standesamtsbezirke Lübben Spreewald) (Landkreis Dahme-Spreewald), Rathenow (Landkreis Havelland), Golzow, Lebus und Rehfelde (Amt Märkische Schweiz) (Landkreis Märkisch-Oderland), Stahnsdorf, Wusterwitz und Ziesar (Landkreis Potsdam-Mittelmark)


vom 19. Dezember 2001
(ABl./02, [Nr. 01], S.7)

  1. Im Amt Unterspreewald wird die neue Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg aus den amtsangehörigen Gemeinden Krausnick und Groß Wasserburg gebildet. Der Standesamtsbezirk Lübben (Spreewald) umfasst damit mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Freiwalde, Krausnick-Groß Wasserburg, Leibsch, Lübben (Spreewald), Neu Lübbenau, Neuendorf am See, Niewitz, Reichwalde, Rietzneuendorf-Friedrichshof, Schlepzig, Schönwalde, Staakow und Waldow/Brand.
  2. Nach Eingliederung der amtsangehörigen Gemeinden Böhne, Göttlin, Grütz, Semlin und Steckelsdorf umfasst der Standesamtsbezirk Rathenow mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Großwudicke, Rathenow, Vieritz und Zollchow.
  3. Im Amt Golzow werden die neuen Gemeinden Alt Tucheband aus den amtsangehörigen Gemeinden Alt Tucheband, Hathenow und Rathstock sowie Bleyen-Genschmar aus den amtsangehörigen Gemeinden Bleyen und Genschmar gebildet. Der Standesamtsbezirk Golzow umfasst damit mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Alt Tucheband, Bleyen-Genschmar, Golzow, Küstriner Vorland und Zechin.

    Im Amt Lebus wird die Gemeinde Wulkow bei Booßen in die Stadt Lebus eingegliedert. Der Standesamtsbezirk Lebus umfasst damit mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Lebus, Mallnow, Podelzig, Reitwein, Treplin und Zeschdorf.

    Im Amt Märkische Schweiz werden die neuen Gemeinden Garzau-Garzin aus den amtsangehörigen Gemeinden Garzau und Garzin sowie Oberbarnim aus den amtsangehörigen Gemeinden Bollersdorf, Grunow und Klosterdorf gebildet. Der Standesamtsbezirk Rehfelde umfasst damit mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Buckow, Garzau-Garzin, Ihlow, Oberbarnim, Rehfelde, Waldsieversdorf, Werder und Zinndorf.
  4. Im Amt Stahnsdorf wird die neue Gemeinde Stahnsdorf durch Zusammenschluss aller amtsangehörigen Gemeinden gebildet. Das Amt wird aufgelöst. Der Standesamtsbezirk Stahnsdorf umfasst damit mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 nur noch diese Gemeinde.

    Im Amt Wusterwitz wird die neue Gemeinde Rosenau aus den amtsangehörigen Gemeinden Rogäsen, Viesen und Warchau gebildet. Die Gemeinde Zitz des Amtes Ziesar wird in die Gemeinde Rosenau eingegliedert. Der Standesamtsbezirk Wusterwitz umfasst damit mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz. Der Standesamtsbezirk Ziesar umfasst ab diesem Zeitpunkt die Gemeinden Boecke, Buckau, Bücknitz, Dretzen, Glienecke, Görzke, Gräben, Hohenlobbese, Köpernitz, Rottstock, Steinberg, Wenzlow, Wollin und Ziesar.