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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Auflösung des Amtes Beelitz


vom 17. Dezember 2001
(ABl./02, [Nr. 01], S.3)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) den Zusammenschluss der Gemeinden

Buchholz bei Beelitz, Busendorf, Elsholz, Fichtenwalde, Reesedorf, Rieben, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Wittbrietzen und Zauchwitz sowie der Stadt Beelitz
zu der amtsfreien Stadt Beelitz

mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.