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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg - Ausgabe 2001 (OD-Leitfaden)


vom 27. Dezember 2001
(ABl./02, [Nr. 10], S.269)

Außer Kraft getreten am 31. August 2011 durch Runderlass des MIL vom 1. September 2011
(ABl./11, [Nr. 45], S.1952)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Kreise und Gemeinden
  • Straßenverkehrsbehörden des Landes Bandenburg

Auf der Grundlage neuester Forschungsergebnisse und Erfahrungen bei der Umgestaltung von Ortsdurchfahrten wurde der Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten, Ausgabe 2000, vom Ministerium herausgegeben.

Der OD-Leitfaden fand seitdem bei der Planung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes- und Landesstraßen Anwendung. Er wurde nunmehr einer kritischen Bewertung unterzogen und in einigen Punkten überarbeitet.

Hiermit wird der „Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg“ Ausgabe 2001, für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen eingeführt.

Der mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV, Abteilung 5 Nr. 2/2000 vom 20. Januar 2000 eingeführte OD-Leitfaden wird hiermit außer Kraft gesetzt.

Für die Straßen in der Baulast der Gemeinden, kreisfreien Städte und kommunalen Zusammenschlüsse wird der Leitfaden nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes als bautechnische Regelung empfohlen.

Die mit Runderlass des MSWV, Abteilung 5 - Nr. 28/1993 - Straßenverkehrstechnik - vom 1. September 1993 eingeführten „Richtlinien für Planung und Bau von verkehrssicheren und ortsgerechten Hauptverkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten“ (BRISOS), Ausgabe 1993, werden hiermit außer Kraft gesetzt.

Der Runderlass des MSWV, Abteilung 5 - Nr. 22/1997 vom 4. Juli 1997 zur Einführung der „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte“ (RAS-Q) ist für innerorts insofern nicht mehr anzuwenden, als der OD-Leitfaden Regelungen enthält.

Im vorliegenden OD-Leitfaden wurde der gesamte Straßenraum betrachtet. Zu beachten ist, dass in der Regel mehr als ein Baulastträger beteiligt ist. Die Abgrenzung der Baulast für die einzelnen Teileinrichtungen ist teilweise gesetzlich, teilweise in den gültigen Richtlinien oder durch Vereinbarungen geregelt.

Soweit im OD-Leitfaden Aussagen zur Gestaltung der Teile der Ortsdurchfahrt getroffen werden, die in der Baulast von Bund oder Land liegen, sind diese verbindlich. Ansonsten handelt es sich um Empfehlungen. Diese können allerdings Grundlage für Förderentscheidungen sein, um eine zukunftsorientierte Gestaltung der Ortsdurchfahrten in Brandenburg zu erreichen, bei der der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht.

Zu beziehen ist der OD-Leitfaden über das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen in 15366 Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 51.