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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung einer neuen Gemeinde Nordwestuckermark


vom 14. September 2001
(ABl./01, [Nr. 44], S.695, ber. ABl. 49/01 S. 832)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2001 (GVBl. I S. 30), die Bildung einer neuen Gemeinde Nordwestuckermark (Schlüssel-Nr.: 12 0 73 429) aus den Gemeinden des Amtes Nordwestuckermark  Ferdinandshorst, Fürstenwerder, Gollmitz, Kraatz, Naugarten, Röpersdorf/Sternhagen, Schapow, Schönermark, Weggun sowie der Gemeinde Holzendorf aus dem Amt Prenzlau-Land mit Wirkung vom 1. November 2001 genehmigt.

Das Amt Nordwestuckermark wird damit zum 1. November 2001 aufgelöst.