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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung des Euro - Bargeldumstellung in der Landesverwaltung


vom 27. September 2001
(ABl./01, [Nr. 47], S.783)

1. Allgemeines

Mit Eintritt in die 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 1999 wurde der Euro die einheitliche Währung der teilnehmenden Mitgliedsstaaten. In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2001 wurde bzw. wird der Euro ausschließlich als Buchgeld geführt.

Mit der Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 2002 verliert die Deutsche Mark ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Der Euro wird ab diesem Zeitpunkt auch in der Bundesrepublik Deutschland das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel.

Ergänzend zu der oben genannten Stichtagsregelung wurde mit einer Gemeinsamen Erklärung der Verbände der Kreditwirtschaft, des Handels und vergleichbarer Dienstleister und der Automatenwirtschaft eine „Modifizierte Stichtagsregelung zur Einführung des Euro-Bargeldes“ getroffen, die im Sinne einer praktikablen Lösung eine zeitlich begrenzte Weiterverwendung von DM-Bargeld gestattet. Diese Übergangszeit reicht bis zum 28. Februar 2002. Die Deutsche Bundesbank wird nach Ablauf der „Modifizierten Stichtagsregelung“ weiterhin Bundesbanknoten und Bundesbankmünzen zeitlich unbefristet, betraglich unbegrenzt und kostenfrei zum festgelegten Umrechnungskurs in Euro umtauschen.

2. Euro-Banknoten und Euro-Münzen

Die Euro-Banknoten werden von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Notenbanken ausgegeben. Die neue Banknotenserie umfasst sieben Werte zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro und weist keine nationalen Merkmale auf.

Die Ausgabe der Euro-Münzen erfolgt durch die Regierungen der teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Europäische Münzen gibt es in acht Stückelungen zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie zu 1 und 2 Euro. Im Gegensatz zu den Banknoten sind die Münzen nicht einheitlich gestaltet, sondern haben eine einheitliche europäische Vorderseite und eine individuell gestaltete nationale Rückseite. Unabhängig von diesen Unterschieden auf den Rückseiten sind die Münzen in allen Teilnehmerstaaten der EWU gesetzliches Zahlungsmittel.

3. Bargeld-Umstellung auf den Euro

Die Regelungen zur Bargeldumstellung in der Landesverwaltung sind darauf gerichtet, dass DM-Noten und DM-Münzen möglichst schnell aus dem Bargeld-Kreislauf abgezogen werden (bundeseinheitliches Vorgehen). Dies zielt vorrangig auf den baren Auszahlungsbereich. Hingegen ist es unvermeidlich, dass auch nach dem 31. Dezember 2001 Bareinzahlungen in DM entgegengenommen werden.

Im Einzelnen werden folgende Regelungen getroffen:

3.1 Grundsätze

  • Nach der „Modifizierten Stichtagsregelung“ kann das DM-Bargeld noch bis zum 28. Februar 2002 weiterverwendet werden. Innerhalb der Verwaltung (Kassen, Zahlstellen und Geldannahmestellen und Handvorschüsse als Zahlstellen besonderer Art) ist diesbezüglich analog zu verfahren. Der amtliche Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 DM ist zu beachten.

Es sollte jedoch durch die Bediensteten der Bargeldstellen darauf hingewirkt werden, dass die Einzahlungen bevorzugt in Euro erfolgen. Wechselgeld ist unabhängig von der angenommenen Währung - bis auf unabweisbare Ausnahmen - in Euro zu zahlen.

  • Die Bargeldbestände (Banknoten und Münzen) sind nach Euro und DM getrennt voneinander zu halten.
  • Ab dem Haushaltsjahr 2002 sind Kassenanordnungen (so auch für Barzahler) in Euro zu erstellen.

3.2 Geldannahmestellen

3.2.1 Führung des Bargeldbestandes

Einzahlungen sind gemäß Nr. 16.4 der Anlage 2 zu Nr. 5.2 VV zu § 79 LHO (Zahlstellenbestimmungen - ZBest) in einer Anschreibeliste einzutragen. Diese ist ab dem Haushaltsjahr 2002 zwecks Abrechnung - unabhängig von der eingezahlten Währung - in Euro zu führen. Wird nach dem 31. Dezember 2001 Bargeld in DM entgegengenommen, so ist der anzunehmende auf Euro lautende Betrag zuvor in DM umzurechnen. Der so ermittelte DM-Betrag ist in der Anschreibeliste zusätzlich zu vermerken.

3.2.2 Quittungsvordrucke

Quittungsvordrucke sind generell währungsgerecht zu verwenden, das heißt, für nach dem 31. Dezember 2001 angenommene DM-Beträge sind weiterhin DM-Quittungsvordrucke, ansonsten Euro-Quittungsvordrucke zu nutzen.

3.2.3 Kontrolle der Übereinstimmung Bargeld- und Buchbestand

Der vorhandene Bargeldbestand ist ab dem Haushaltsjahr 2002 - unabhängig von der eingezahlten Währung - in Euro zu ermitteln. Dafür ist der vorhandene DM-Betrag in Euro umzurechnen und zum Bargeldbestand in Euro hinzuzurechnen. Der so ermittelte Bargeldbestand in Euro ist mit dem Bestand laut Anschreibeliste zu vergleichen (s. Nr. 16.4 ZBest). Die dabei gegebenenfalls auftretenden Rundungsdifferenzen sind zu bereinigen, der Bestand laut Anschreibeliste ist dem Bargeldbestand anzupassen.

3.2.4 Abrechnung des Bargeldbestandes

Eine gemäß Nr. 16.5 ZBest festgelegte Betragshöhe bei der Ablieferung ist im Verhältnis von 2 : 1 von DM auf Euro umzustellen.

Bis zum 28. Februar 2002 kann sich der Bargeldbestand aus Euro- und DM-Bargeld zusammensetzen. In diesem Fall ist gemäß dem Bargeldbestand in Euro (dieser beinhaltet auch den DM-Bargeldbestand, der in Euro umzurechnen und zum Euro-Bargeldbestand dazuzurechnen ist) eine Annahmeanordnung in Euro zu fertigen und diese zusammen mit den Bargeldbeständen in Euro und DM bei der zuständigen Kasse/Zahlstelle abzuliefern.

3.3 Handvorschüsse

3.3.1 Abrechnung des Bargeldbestandes in DM und Auflösung des DM-Handvorschusses

Die Abrechnung der Handvorschüsse ist - analog zu den vergangenen Haushaltsjahren - Ende Dezember entsprechend den Terminvorgaben der zuständigen Kasse/Zahlstelle vorzunehmen. Die Auszahlungsanordnungen zur Auffüllung des Handvorschusses sind für das Haushaltsjahr 2001 in DM zu erstellen. Gleichzeitig ist der für die Abrechnung zuständigen Kasse/Zahlstelle für das Haushaltsjahr 2001 zwecks Auflösung des Handvorschusses eine Annahmeanordnung (zugewiesene 95er Buchungsstelle) über den gesamten Handvorschuss-Betrag in DM vorzulegen.

3.3.2 Einrichtung des Handvorschusses in Euro

Die Neuausreichung der Handvorschüsse in Euro ist in den ersten Januartagen entsprechend den Terminvorgaben der zuständigen Kasse/Zahlstelle vorzunehmen. Die Neuausreichung erfolgt im Verhältnis von 2 : 1 von DM auf Euro bei Glättung des Betrages.

Beispiel:

bis 31. Dezember 2001 300,00 DM
ab 1. Januar 2002 153,39 Euro
nach Glättung 150,00 Euro

Für die Neuausreichung des Handvorschusses in Höhe des geglätteten Betrages ist der Kasse/Zahlstelle eine Auszahlungsanordnung in Euro (95er Buchungsstelle) für das Haushaltsjahr 2002 vorzulegen. Nr. 15.10 ZBest ist zu beachten.

3.3.3 Führung des Handvorschusses

Ab dem 1. Januar 2002 sind Auszahlungen ausschließlich in Euro zu tätigen. Die Anschreibeliste gemäß Nr. 15.8 ZBest ist in Euro zu führen.

Gemäß Nr. 15.4 ZBest ist für eine Reihe von Handvorschüssen auch die Annahme von geringfügigen Bareinzahlungen zugelassen. Bezüglich der Führung der Anschreibeliste, der Verwendung der Quittungsvordrucke sowie der Kontrolle der Übereinstimmung von Bargeld- und Buchbestand ist analog zur oben beschriebenen Geldannahmestelle zu verfahren.

3.3.4 Bargeldumtausch DM - Euro

Nach dem 1. Januar 2002 angenommene oder durch eine Geldannahmestelle abgerechnete DM-Beträge sind bei der zuständigen Kasse/Zahlstelle - sobald erforderlich - umzutauschen. Ein Umtausch kann auch kostenlos bei nahe gelegenen Banken (LZB, Sparkassen u. a.) vorgenommen werden.

3.4 Zahlstellen

3.4.1 Kontoumstellung bei Zahlstellen mit Kontoführung

Zum Jahresende wird von der kontoführenden Bank automatisch und kostenfrei die Kontoumstellung von DM auf Euro vorgenommen. Wegen der Umstellungsmodalitäten sollte sich jede Zahlstelle mit Kontoführung an ihre Hausbank wenden.

3.4.2 Bargeldversorgung in Euro

Die Neuausreichung der Handvorschüsse in Euro soll in den ersten Januartagen 2002 bei der zuständigen Kasse bzw. Zahlstelle erfolgen. Die Zahlstellen sind daher angehalten, sich in 2002 schnellstmöglich mit Euro-Bargeld zu versorgen. Dies kann über eine Zahlstellenbestandsverstärkung - hier ist der erhöhte Bedarf der abrechnenden und neu auszureichenden Handvorschüsse zu beachten - sowie über einen Bargeldumtausch DM in Euro erfolgen. Die Zahlstellen müssen auch den gegebenenfalls erforderlichen Bargeldumtausch DM in Euro der bei ihr abrechnenden Handvorschüsse bis zum 28. Februar 2002 gewährleisten.

Zahlstellen mit Kontoführung verstärken sich mittels einer Anforderung an die zuständige Kasse zur Überweisung auf ihr Konto. Bestandsverstärkungen für 2002 sind in Euro anzufordern. Bei der kontoführenden Bank kann auch der Umtausch aus 2001 vorhandener bzw. in 2002 noch angenommener DM-Beträge erfolgen.

Zahlstellen, die sich bar bei der zuständigen Kasse verstärken, haben dieser rechtzeitig - bis spätestens 14. Dezember 2001 - die Höhe der Zahlstellenbestandsverstärkung in Euro zu melden. Der Umtausch aus 2001 vorhandener bzw. in 2002 noch angenommener DM-Bargeldbeträge kann bei der zuständigen Kasse erfolgen. Ebenso kann ein Umtausch auch kostenlos bei nahe gelegenen Banken (LZB, Sparkassen u. a.) vorgenommen werden.

3.4.3 Führung der Zahlstelle

Ab dem 1. Januar 2002 sind Auszahlungen - bis auf unabweisbare Ausnahmen - ausschließlich in Euro zu tätigen.

Das Zahlstellenbuch (Nr. 9.1 ZBest) sowie die Titelverzeichnisse (Nr. 9.4 ZBest) sind in Euro zu führen. Wird nach dem 31. Dezember 2001 Bargeld in DM entgegengenommen, so ist der anzunehmende auf Euro lautende Betrag zuvor in DM umzurechnen. Der so ermittelte DM-Betrag ist im Zahlstellenbuch zusätzlich (gegebenenfalls bei Automationsverfahren im Nachhinein manuell) zu vermerken.

3.4.4 Quittungsvordrucke

Es ist analog der Nummer 3.2.2 des Erlasses (Geldannahmestellen) zu verfahren.

3.4.5 Kontrolle der Übereinstimmung Bargeld- und Buchbestand

Der vorhandene Bargeldbestand ist ab dem Haushaltsjahr 2002 - unabhängig von der eingezahlten Währung - in Euro zu ermitteln. Dafür ist der vorhandene DM-Bestand in Euro umzurechnen und zum Bargeldbestand in Euro hinzuzurechnen. Der so ermittelte Bargeldbestand in Euro ist mit dem Bestand laut Zahlstellenbuch zu vergleichen (Nr. 10.3 ZBest). Die dabei gegebenenfalls auftretenden Rundungsdifferenzen sind zu bereinigen, indem diese in Vermischte Einnahmen oder Vermischte Ausgaben zu buchen sind.

3.4.6 Abrechnung der Zahlstelle

Die Zahlstellenabrechnung für 2001 ist in DM in den letzten Dezembertagen 2001 entsprechend den Terminvorgaben der zuständigen Kasse vorzunehmen. Die Abrechnungen der Handvorschüsse für das Haushaltsjahr 2001 bei der jeweiligen Zahlstelle müssen bis dahin abgeschlossen sein.

3.5 Kassen

3.5.1 Umstellung der Bankkonten

Zum Jahresende wird von der kontoführenden Bank automatisch und kostenfrei die Kontoumstellung von DM auf Euro vorgenommen. Wegen der Umstellungsmodalitäten sollte sich jede Kasse an ihre zuständige Hauptstelle der Landeszentralbank (LZB) wenden.

3.5.2 Bargeldversorgung in Euro

Die Neuausreichung der Handvorschüsse in Euro soll in den ersten Januartagen 2002 bei der zuständigen Kasse bzw. Zahlstelle erfolgen. Ebenso verstärken sich Zahlstellen ohne Kontoführung in bar bei der zuständigen Kasse. Des Weiteren sind Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2002 generell in Euro vorzunehmen. Die Kassen sind daher angehalten, sich in 2002 schnellstmöglich mit Euro-Bargeld bei ihrer zuständigen Hauptstelle der LZB zu versorgen. Die Anmeldung der Höhe des benötigten Bargeldes in Euro muss rechtzeitig und in der erforderlichen Stückelung bei der Bank erfolgen (der Termin ist mit der zuständigen Hauptstelle der LZB abzustimmen).

Die Kasse muss auch den gegebenenfalls erforderlichen Bargeldumtausch DM in Euro der bei ihr bar abrechnenden Zahlstellen und Handvorschüsse bis zum 28. Februar 2002 gewährleisten. Der Bargeldumtausch in 2002 noch angenommener DM-Bargeldbeträge ist gegebenenfalls täglich bei der zuständigen Hauptstelle der LZB vorzunehmen.

3.5.3 Führung der Barkasse

Ab dem 1. Januar 2002 sind Auszahlungen - bis auf unabweisbare Ausnahmen - ausschließlich in Euro zu tätigen. Das Kassenbuch ist in Euro zu führen. Wird nach dem 31. Dezember 2001 Bargeld in DM entgegengenommen, so ist der anzunehmende auf Euro lautende Betrag zuvor in DM umzurechnen. Der so ermittelte DM-Betrag ist im Kassenbuch im Nachhinein manuell zu vermerken.

3.5.4 Quittungsvordrucke

Es ist analog der Nummer 3.2.2 des Erlasses (Geldannahmestellen) zu verfahren.

3.5.5 Kontrolle der Übereinstimmung Bargeld- und Buchbestand

Der vorhandene Bargeldbestand ist ab dem Haushaltsjahr 2002 - unabhängig von der eingezahlten Währung - in Euro zu ermitteln. Dafür ist der vorhandene DM-Bestand in Euro umzurechnen und zum Bargeldbestand in Euro hinzuzurechnen. Der so ermittelte Bargeldbestand in Euro ist mit dem Bestand laut Kassenbuch zu vergleichen (Nr. 18 VV zu § 71 LHO). Die dabei gegebenenfalls auftretenden Rundungsdifferenzen sind zu bereinigen, indem diese in Vermischte Einnahmen oder Vermischte Ausgaben zu buchen sind.