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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der neuen amtsfreien Stadt Mühlberg/Elbe


vom 30. Juli 2001
(ABl./01, [Nr. 34], S.587)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2001 (GVBl. I S. 30), die Bildung der neuen amtsfreien Stadt Mühlberg/Elbe (Schlüssel-Nr. 12 0 62 341) aus den amtsangehörigen Gemeinden Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und der Stadt Mühlberg/Elbe des Amtes Mühlberg/Elbe mit Wirkung vom 31. August 2001 genehmigt.

Das Amt Mühlberg/Elbe wird damit zum 31. August 2001 aufgelöst.