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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (1)

Kriminalpolizeilicher Meldedienst (KPMD)


vom 29. Dezember 2000
(ABl./01, [Nr. 09], S.190)

1. Allgemeines

1.1 Die qualifizierte, zeitnahe Informationsbereitstellung und -erfassung zu Straftaten sind wesentliche Voraussetzungen für:

  1. eine hohe Aussagekraft und Aktualität der Kriminalitätsanalyse im Land Brandenburg,
  2. die aktuelle Bereitstellung Polizeilicher Führungsinformationen,
  3. ein schnelles Erkennen besonderer Kriminalitätsphänomene und -entwicklungen,
  4. die Erlangung von Täterhinweisen, Erkennung von Straftatenserien sowie
  5. eine zeitnahe Zusammenführung örtlich und zeitlich unterschiedlicher Straftaten sowie den Vergleich mit Erkenntnissen über Arbeitsweisen und sonstigen Merkmalen bekannt gewordener Täter.

1.2 Der KPMD dient der Erarbeitung von Präventions- und Repressionskonzepten.

2. Informationsbereitstellung und -erfassung

2.1 Grundlage der Informationsbereitstellung ist die Erfassung der Straftaten im „Polizeilichen Auskunftssystem Straftaten” (PASS).

2.2 Durch die sachbearbeitende Dienststelle ist zu gewährleisten, dass:

  1. unmittelbar nach der Anzeigenaufnahme die Daten in PASS eingestellt werden,
  2. durch breite Nutzung der Kataloge und Verwendung des Freitextfeldes charakteristische Arbeitsweisen, persönlichkeitsgebundene Merkmale, Tatvorbereitungshandlungen, Tatmittel, Tatzusammenhänge, angegriffene Objekte, geschädigte Einrichtungen und Firmen Aufnahme finden,
  3. neue Erkenntnisse zeitnah ergänzt werden und
  4. die Möglichkeiten der PASS-Auskunft und der Universalrecherche konsequent genutzt werden.

2.3 Das Landeskriminalamt (LKA) und die Polizeipräsidien (PP) gewährleisten, dass zeitnah Auswertungen von Dateien und anderen Informationsquellen veranlasst werden sowie die Steuerung der ein- und ausgehenden Erkenntnismitteilungen und Anfragen erfolgt. Dies betrifft besonders:

  1. Straftaten mit herausragender Bedeutung (Anlage),
  2. präsidiums- oder schutzbereichsübergreifende Straftatenhäufungen und
  3. mögliche Tatzusammenhänge mit Straftaten in angrenzenden und anderen Bundesländern.

Delikte, welche nicht in der Anlage aufgeführt wurden, sind im Katalogfeld Meldungen (TWS-Feld) mit dem KPMD-Merker zu versehen.

3. Meldewege

3.1 Das LKA leitet, soweit erforderlich, die Meldungen an das Bundeskriminalamt (BKA) und andere Landeskriminalämter weiter und gewährleistet die Steuerung von aus Bund und Ländern eingehenden Wichtiges Ereignis- (WE-) und KPMD-Meldungen an die PP.

3.2 Erkenntnisanfragen und -mitteilungen sowie Tatortsuche von Polizeidienststellen des Landes Brandenburg an andere Bundesländer oder an das BKA sind per Fernschreiben (Telekommunikationssystem - TKS) an das LKA zu richten.

3.3 Die Unterrichtung anderer (Polizei-)Behörden über Straftaten bleibt grundsätzlich dem LKA vorbehalten. Die sachbearbeitende Behörde kann unter Anlegung eines strengen Maßstabes den Empfängerkreis erweitern, wenn die Meldung wichtige Fahndungsdaten enthält und Eile geboten ist.

3.4 Wird durch die sachbearbeitende Stelle eingeschätzt, dass über den PASS-Datensatz hinaus weitere Informationen für die Auswertung notwendig sind, sind diese dem LKA und den PP zu übermitteln.

4. Schlussbestimmungen

4.1 WE-Meldungen sind gesondert zu erstatten.

4.2 Sondermeldedienste bleiben von diesem Erlass unberührt.

4.3 Der vorhandene Datenbestand in den KPMD-Dateien wird im LKA, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aussonderungszeiträume, zu Auswertungszwecken vorgehalten.

5. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

5.1 Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

5.2 Der Erlass des Ministeriums des Innern vom 6. Mai 1991, 4 - 4.11 - 6408, in der Ergänzung vom 17. Februar 1992, IV/10 - 6408 (ABl. 1993 S. 1038), wird außer Kraft gesetzt.

Anlagen