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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in BrandenburgTechnische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (Gesteinskörnungen und Werksteine im Straßenbau), Ausgabe 2000 (TL Min-StB 2000)


vom 6. Dezember 2000
(ABl./01, [Nr. 06], S.122)

Außer Kraft getreten
(ABl./01, [Nr. 06], S.122)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg und
  • die Straßenbaudienststellen der Landkreise, Städte und Gemeinden.

Die Technischen Lieferbedingungen für die verschiedenen im Straßenoberbau verwendbaren Mineralstoffe wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen(BMVBW) überarbeitet und in den „Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau“ (Gesteinskörnungen und Werksteine im Straßenbau), Ausgabe 2000 (TL Min-StB 2000) erstmals in einem Regelwerk zusammengefasst.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung werden in Brandenburg die TL Min-StB 2000 für die in der Baulast des Bundes und des Landes liegenden Straßen eingeführt.

Bei der Anwendung der TL Min-StB 2000 ist Folgendes zu beachten:

Die im stoffspezifischen Teil „B“ unter B 4 bis B 12 genannten wasserwirtschaftlichen Anforderungen gelten nicht. Dafür gelten die mit dem Erlass des MUNR (MLUR) vom 02. April 1997 (ABl. S. 359) und dem Erlass des MLUR vom 11. Mai 2000 (ABl. S. 310) - „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ - eingeführten Anforderungen.

Für Stoffe, die unter B 4 bis B 12 der TL Min-StB 2000 enthalten, aber in den LAGA-TR noch nicht erfasst sind, gelten die vom Landesumweltamt stoffspezifisch erarbeiteten und geforderten Parameter und Richtwerte sowie Untersuchungsverfahren.

In den TL Min-StB 2000 wird der Nachweis der Qualität der in den RC-Gemischen verwendeten Komponenten gefordert. Der ungünstigste durch die Komponenten eingetragene Richt- oder Grenzwert bestimmt das gesamte Gemisch.

Die Regelung der TL Min- StB 2000 überschneiden sich teilweise mit den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau von Recyclingbaustoffen im Straßenbau“ (BTR RC-StB), eingeführt mit dem gemeinsamen Runderlass Nr. 11/1997 des MUNR (MLUR) und des MSWV vom 11. Dezember 1997 (ABl. 1998 S. 6). Die BTR RC-StB wird in Kürze überarbeitet. Bis zur Neufassung gelten folgende Regelungen hinsichtlich bauphysikalischer Anforderungen in der BTR RC-StB nicht:

3.1.3 Stoffliche Zusammensetzung
3.1.5.1 Raumbeständigkeit
3.1.5.2 Widerstand gegen Frosttauwechsel
3.1.5.3 Kornform
3.1.5.4 Bruchflächigkeit
3.1.5.5 Korngrößenverteilung und Reinheit
3.1.5.7 Widerstandsfähigkeit gegen Schlag
3.1.5.8 Dichte

In den TL Min-StB 2000 wird im Abschnitt B 12-3 -Bautechnische Anforderungen-

der Anteil einzelner problematischer Stoffgruppen im RC- Baustoff begrenzt. Die Anteile der unter dem Abschnitt B 12-3 genannten problematischen Stoffgruppen dürfen in der Summe 30% der Gesamtmasse nicht überschreiten. Dabei darf der Asphaltanteil nur aus der Menge der vom Ursprungsmaterial (Straßenaufbruch) schwer abtrennbaren Asphaltanhaftungen (Zwangsanhaftungen) bestehen.

Die Regelungen sind in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung der TL Min-StB 2000 bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen aus Gründen der einheitlichen Handhabung empfohlen.

Die TL Min-StB 2000 sind beim FGSV Verlag, 50996 Köln, Konrad-Adenauer-Straße 13 zu beziehen.

Der Runderlass des MSWV Nr. 14/1995 vom 16.07.1995 (ABl. S. 630) wird hiermit aufgehoben.