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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Staatliche Anerkennung von Kurorten


vom 8. Januar 2001
(ABl./01, [Nr. 04], S.82)

Mit Anerkennungsbescheid vom 11. November 2000 wurde der staatlich anerkannte Erholungsort Templin mit Wirkung ab 11. November 2000 mit der Artbezeichnung

„Thermalsoleheilbad”

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Stadt Templin hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Thermalsoleheilbad” zu verwenden.

Mit Anerkennungsbescheid vom 6. Dezember 2000 wurde dem staatlich anerkannten Heilbad Bad Saarow-Pieskow gemäß § 3 BbgKOG mit Wirkung ab 20. Dezember 2000 die Spezifizierung als

„staatlich anerkanntes Thermalsole- und Moorheilbad”

zuerkannt.

Die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 BbgKOG das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Thermalsole- und Moorheilbad” zu verwenden.