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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Grundsätze für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Bundesfernstraßen - Ausgabe 2000
vom 12. September 2000
(ABl./00, [Nr. 40], S.771)
Außer Kraft getreten durch Erlass des MIL vom 10. Oktober 2022
(ABl./22, [Nr. 42], S.842)
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die „Grundsätze für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Bundesfernstraßen - Ausgabe 2000“ für Bundesfernstraßen eingeführt.
Hiermit werden die „Grundsätze für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Bundesfernstraßen - Ausgabe 2000“ für den Bereich der Landesstraßen und Kreisstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden kommunalen Straßen eingeführt.
Eine Umrüstung vorhandener Aufstellvorrichtungen ist grundsätzlich nicht erforderlich.