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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Vergabehandbuch für die Vergabe von Leistungen nach der Verdingungsordnung für Leistungen


vom 16. November 1999
(ABl./99, [Nr. 49], S.1191)

Dieser Runderlass des Ministeriums der Finanzen ergeht zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien.

  1. Die Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) ist gemäß § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 2.1.2 der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 55 LHO als Vergabevorschrift anzuwenden. Für die Vergabe nach der VOL ist ein Vergabehandbuch (VHB-VOL Bbg) entwickelt worden. In diesem Vergabehandbuch sind Rechtsvorschriften, Richtlinien, Muster und Vordrucke für das Vergabewesen nach der VOL zusammengefasst.

    Diese landeseinheitlichen Regelungen sollen ein einheitliches und somit auch vom Bewerber kalkulierbares Verfahren des Landes im Beschaffungswesen sicherstellen. Das Vergabehandbuch soll zur Verwaltungsvereinfachung in der Landesverwaltung beitragen.

    Im Interesse einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Haushaltsmittel im Sinne der §§ 7 und 34 LHO werden die Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg hiermit verpflichtet, bei Beschaffungen nach der VOL nach diesem Vergabehandbuch zu verfahren.

  1. Nicht anzuwenden ist dieses Vergabehandbuch für Beschaffungen, die nach den Vorschriften der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vergeben werden. Zu Fragen der Abgrenzung wird auf die Ausführungsbestimmungen zu § 1 VOL/A (Fach 10 Teil 2 Seiten 1 ff.) verwiesen.
  1. Die Pflege und Aktualisierung des Vergabehandbuchs obliegt dem Ministerium für Wirtschaft. Ergänzungen bzw. Änderungen des Vergabehandbuchs werden mit den zuständigen Ministerien abgestimmt, redaktionelle Ergänzungen und Änderungen kann das Ministerium für Wirtschaft in eigener Zuständigkeit vornehmen.
  1. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des VHB-VOL Bbg sind dem zuständigen Ministerium zu übersenden. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten ist den Änderungsvorschlägen eine druckreife Vorlage (vergleiche entsprechend Muster im VHB-VOL Bbg) und eine Diskette mit den Änderungsvorschlägen beizufügen.
  1. Das Vergabehandbuch wird als Loseblattausgabe zentral von der Hausdruckerei des Ministerium des Innern gedruckt und ausgeliefert. Ergänzungs- und Änderungslieferungen werden ohne besondere Anforderung zugestellt. Die Kosten des Druckes und der Auslieferung der Erstausstattung sowie der Ergänzungs- und Änderungslieferungen gehen zu Lasten der bestellenden Dienststelle. Änderungsmitteilungen über Auflagenhöhe und Verteiler sind von den Fachministerien dem Ministerium für Wirtschaft zuzuleiten. Nachbestellungen für das vollständige VHB-VOL Bbg sind unmittelbar an die Hausdruckerei des Ministeriums des Innern, Henning-von-Tresckow-Straße 9 bis 13 in 14467 Potsdam zu richten.
  1. Dieser Runderlass ergeht nach Beteiligung des Landesrechnungshofes.
    Er tritt am 01.01.2000 in Kraft.
  1. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird eine entsprechende Anwendung des Vergabehandbuches empfohlen.*

* Gemäß dem Rundschreiben II/4.3-8070-VHBVOL des Ministeriums des Innern vom 22. Januar 2001 geht das Rundschreiben der Bestimmung zu Nr. 7 vor.