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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau - Ausgabe 1999 -


vom 3. August 1999
(ABl./99, [Nr. 36], S.730)

Außer Kraft getreten
(ABl./99, [Nr. 36], S.730)

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau“, Ausgabe 1992 (ZTV La-StB 92), wurden unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse von einem Bund/Länder-Arbeitskreis „ZTV La-StB“ unter Beteiligung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. überarbeitet und liegen nun als ZTVLa-StB 99 vor. Die Überarbeitung wurde erforderlich durch die Neufassung

  • der ATV DIN 18320
  • des STLK-LB 108 Landschaftsbau
  • der FLL-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen und Stauden.

Die ATV DIN 18299 und ATV DIN 18320 sind in den Anhängen 2 und 3 der ZTVLa-StB 99 abgedruckt.

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/99 die ZTVLa-StB für Bundesfernstraßen eingeführt.

Ich führe hiermit die ZTVLa-StB 99, Ausgabe 1999, für den Bereich der Landesstraßen ein und weise im Hinblick auf die Wertung von Produkten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften und von Ursprungswaren aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes besonders auf den Abschnitt 1, „Allgemeines“ hin.

Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ gekennzeichneten Teile der ZTVLa-StB 99 bitte ich den Bauverträgen zugrunde zu legen, die Richtlinien bitte ich bei der Bauvorbereitung, bei der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen und bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Landschaftsbauarbeiten zu beachten.

Für die Kreis- und Kommunalstraßen empfehle ich, in gleicher Weise zu verfahren.

Meinen Runderlass MSWV, Abt. 5 Nr. 23/1997 - Straßenbau vom 5. August 1997 (ABI. S. 824), mit dem ich die ZTVLa-StB 92 eingeführt hatte, hebe ich in Bezug auf dieses Regelwerk auf.

Die neue ZTVLa-StB 99 ist bei den Geschäftsstellen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., 50996 Köln, Konrad-Adenauer-Straße 13 oder 13187 Berlin, Parkstraße 16 zu beziehen.

Dieser Runderlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.