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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Verwaltungsvorschriften für das Liegenschaftskataster(Teil: Verwaltungsvorschrift zur Qualitätskontrolle bei der Fortführungsentscheidung (Fortführungsentscheidungsvorschrift - VVFortEnt))


vom 23. Juni 1999
(ABl./99, [Nr. 29], S.606)

Außer Kraft getreten am 1. Juli 2009
(ABl./99, [Nr. 29], S.606)

Auszug aus der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern

4.
Verwaltungsvorschrift zur Qualitätskontrolle bei der Fortführungsentscheidung
(Fortführungsentscheidungsvorschrift - VVFortEnt), III/2, Nr. 3/1999

Vom 8. Juni 1999

  1. Zur Sicherstellung der Qualität der Bestandsdaten und Katasterakten des Liegenschaftskatasters im Zusammenhang mit der Fortführungsentscheidung der Katasterbehörden über die Vermessungsschriften wird die VV eingeführt.
  2. Die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen sind grundsätzlich in den Punkt- und Grundrissnachweis der Automatisierten Liegenschaftskarte zu übernehmen.
  3. Sie tritt mit dieser Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
  4. Die VVFortEnt ist als Sonderdruck beim Landesvermessungsamt des Landes Brandenburg, Kartenvertrieb, Robert-Havemann-Str. 7, 15236 Frankfurt (Oder), Telefon (0335) 5582-700 gegen ein Entgelt von 5,00 Deutsche Mark zu beziehen.