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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen ( ZTV-PS 98)


vom 8. Februar 1999
(ABl./99, [Nr. 10], S.214)

Außer Kraft getreten am 7. Oktober 2014 durch Runderlass des MIL vom 7. Oktober 2014
(ABl./14, [Nr. 43], S.1322)

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 19/1998 hat das Bundesministerium für Verkehr die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV-PS 98) für Bundesstraßen eingeführt.

Ich führe die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen ein.