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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Grundsatzbeschluß Nr. 25 des Landespersonalausschusses Brandenburg


vom 13. Januar 1999
(ABl./99, [Nr. 07], S.120)

Außer Kraft getreten am 9. Februar 2011 durch Grundsatzbeschluss Nr. 36 des Landespersonalausschusses vom 9. Februar 2011
(ABl./11, [Nr. 11], S.490)

Der Landespersonalausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Januar 1999 nachstehenden Grundsatzbeschluss gefasst:

Auf Grund des § 41 Abs. 1 Nr. 6 der Laufbahnverordnung (LVO) vom 25. Februar 1997 (GVBl. II S. 58) wird folgende allgemeine Ausnahme zugelassen:

Beamte des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes, die im Jahre 1998 zu Sekretären (BesGr. A 6 BBesO) ernannt wurden, können ohne Einhaltung der Sperrfrist des § 11 Abs. 3 Nr. 2 LVO zu Obersekretären (BesGr. A 7 BBesO) befördert werden.